Umzug / Zuzug / Nebenwohnung
Wohnungsgeberbestätigung
Hier finden Sie Informationen zur Anmeldung von ukrainischen Geflüchteten in Gunzenhausen => Ukrainehilfe Gunzenhausen
Umzug innerhalb von Gunzenhausen
Bürgerinnen und Bürger, die eine Wohnung beziehen, müssen ihrer Meldepflicht nachkommen. Ein Wohnungswechsel wird im Melderegister eingetragen.
Wenn Sie sich innerhalb von Gunzenhausen ummelden müssen, benötigen Sie zusätzlich eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers. Hier wird der Einzug einer jeden meldepflichtigen Person durch den Wohnungsgeber bestätigt. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer selbst, erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung. Die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie hier zum Download oder kann im Einwohnermeldeamt abgeholt werden.
Die Meldefrist beträgt zwei Wochen.
Ummeldungen können persönlich oder von einer bevollmächtigten Person (jeweils mit Pass oder Personalausweis) erledigt werden.
Ein Umzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.
Wenn Sie persönlich erscheinen, werden alle erforderlichen Daten aufgenommen und ausgedruckt. Sie müssen dann nur noch unterschreiben.
Wenn Sie zur Ummeldung zum Einwohnermeldeamt kommen, sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweise oder Reisepässe aller umziehenden Personen (Auf den Personalausweisen wird dabei die geänderte Anschrift eingetragen)
- Wohnungsgeberbestätigung des Hauseigentümers bzw. Vermieters. Diese finden Sie hier zum Download
Wenn Sie Ihren Umzug online voranmelden muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift aller zuziehenden Personen in das Online-Formular eingetragen werden. Es wird ein PDF-Formular erstellt, welches Sie ausdrucken, unterschreiben und im Einwohnermeldeamt vorlegen . Bei der Anmeldung von Kindern unter 16 Jahren ist die Unterschrift eines Sorgeberechtigten erforderlich.
Die Ummeldung ist kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Umzuges im Einwohnermeldeamt erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Einwohnermeldeamt aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller zuziehender Familienmitglieder mit.
Sie können hier online einen Umzug voranmelden. Möglich ist dies für die Fälle, in der sich der Status der Wohnung nicht ändert und Sie eine neue Wohnung in der gleichen Gemeinde beziehen.
Zuzug von einer anderen Gemeinde (Haupt- oder Zweitwohnsitz)
Bürgerinnen und Bürger, die eine Wohnung beziehen, müssen ihrer Meldepflicht nachkommen. Ein Wohnungswechsel wird im Melderegister eingetragen. Die Wegzugsgemeinde wird durch uns informiert, weshalb dort keine Vorsprache nötig ist.
Zur Anmeldung in Gunzenhausen benötigen Sie zusätzlich eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers. Hier wird der Einzug einer jeden meldepflichtigen Person durch den Wohnungsgeber bestätigt. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer selbst, erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung. Die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie hier zum Download oder kann im Einwohnermeldeamt abgeholt werden.
Die Meldefrist beträgt zwei Wochen.
Anmeldungen können persönlich oder von einer bevollmächtigten Person (jeweils mit Pass oder Personalausweis)erledigt werden.
Ein Zuzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.
Wenn Sie persönlich erscheinen, werden alle erforderlichen Daten aufgenommen und ausgedruckt. Sie müssen dann nur noch unterschreiben.
Wenn Sie zur Anmeldung zum Einwohnermeldeamt kommen, sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweise oder Reisepässe aller umziehenden Personen (auf den Personalausweisen wird dabei die geänderte Anschrift eingetragen)
- Wohnungsgeberbestätigung des Hauseigentümers bzw. Vermieters. Diese finden Sie hier zum Download
Wenn Sie Ihren Zuzug online voranmelden muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift aller zuziehenden Personen in das Online-Formular eingetragen werden. Es wird ein PDF-Formular erstellt, welches Sie ausdrucken, unterschreiben und im Einwohnermeldeamt vorlegen . Bei der Anmeldung von Kindern unter 16 Jahren ist die Unterschrift eines Sorgeberechtigten erforderlich.
Die Anmeldung ist kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Zuzuges im Einwohnermeldeamt erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller zuziehenden Familienmitglieder mit.
Sie können hier online einen Zuzug in die Gemeinde voranmelden. Möglich ist dies dann, wenn Sie bisher hier noch keine Wohnung haben.
Anmeldung Nebenwohnung (nur wenn vorher bereits in Gunzenhausen wohnhaft)
Beim Einwohnermeldeamt können Sie eine Nebenwohnung in Gunzenhausen anmelden.
Eine online Voranmeldung der Nebenwohnung (Zweitwohnsitz) in Gunzenhausen ist nur möglich, wenn Sie bereits einen Wohnsitz in Gunzenhausen haben und diesen nicht aufgeben.
Haben Sie bisher noch keinen Wohnsitz in Gunzenhausen, muss der Zweitwohnsitz über "Zuzug von einer anderen Gemeinde" angemeldet werden.
Die Anmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.
Wenn Sie zur Anmeldung zum Einwohnermeldeamt kommen, sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweise oder Reisepässe aller umziehenden Personen (Auf den Personalausweisen wird dabei die geänderte Anschrift eingetragen)
- Wohnungsgeberbestätigung des Hauseigentümers bzw. Vermieters. Diese finden Sie hier zum Download
Wenn Sie Ihren Zuzug online voranmelden muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift aller zuziehenden Personen eingegeben werden. Es wird ein PDF-Formular erstellt, welches Sie ausdrucken, unterschreiben und im Einwohnermeldeamt vorlegen müssen. Bei der Anmeldung von Kindern unter 16 Jahren ist die Unterschrift eines Sorgeberechtigten erforderlich.
Die Anmeldung der Nebenwohnung ist kostenfrei.
Sie können hier online eine Nebenwohnung in Gunzenhausen voranmelden. Möglich ist das nur, wenn Sie bereits eine Wohnung in Gunzenhausen haben und diese nicht aufgeben. Haben Sie noch keine Wohnung, so ist ein Zuzug anzumelden. Wird die bestehende Nebenwohnung in der Gemeinde aufgegeben, ist ein Umzug zu erfassen.
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Anmeldung einer Nebenwohnung im Einwohnermeldeamt erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Das Formular, welches am Ende des Vorgangs ausgedruckt wird, muss unterschrieben - zusammen mit der Wohnungsgeberbestätigung - im Einwohnermeldeamt abgegeben bzw. übersandt werden.
Abmeldung Nebenwohnung
Beim Einwohnermeldeamt können Sie eine Nebenwohnung abmelden, wenn Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Gunzenhausen haben.
Auch eine Abmeldung eines Nebenwohnsitzes online können Sie hier nur vornehmen, wenn der Haupt- oder Nebenwohnsitz in Gunzenhausen ist.
Eine Abmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen.
Wenn Sie zur Abmeldung zum Einwohnermeldeamt kommen, sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweise oder Reisepässe aller abzumeldenden Personen
Wenn Sie die Abmeldung der Nebenwohnung online voranmelden muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift aller abgemeldeten Personen eingegeben werden. Es wird ein PDF-Formular erstellt, welches Sie ausdrucken, unterschreiben und im Einwohnermeldeamt vorlegen müssen. Bei der Abmeldung von Kindern unter 16 Jahren ist die Unterschrift eines Sorgeberechtigten erforderlich.
Die Abmeldung der Nebenwohnung ist kostenfrei.
Eine Abmeldung eines Nebenwohnsitzes online können Sie hier nur vornehmen, wenn der Haupt- oder Nebenwohnsitz in Gunzenhausen ist.
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Abmeldung einer Nebenwohnung im Einwohnermeldeamt erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie deshalb das Meldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es innerhalb von zwei Wochen an das Einwohnermeldeamt.
Abmeldung ins Ausland
Bürgerinnen und Bürger, die aus einer Wohnung ins Ausland verziehen, müssen sich im Einwohnermeldeamt abmelden.
Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland erfolgen.
Abmeldungen ins Ausland können persönlich, von einer bevollmächtigten Person (jeweils mit Pass oder Personalausweis), oder auf dem Postweg (Kopie des Personalausweises, Reisepasses und/oder Kinderreisepass) erledigt werden.
Wenn Sie persönlich erscheinen, werden alle erforderlichen Daten aufgenommen und ausgedruckt. Sie müssen dann nur noch unterschreiben.
Wenn Sie nicht persönlich erscheinen können, können Sie die Vordrucke auch beim Einwohnermeldeamt erhalten.
Gerne können Sie die Abmeldung ins Ausland auch über unser Rathaus-Service Portal voranmelden. Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Abmeldung ins Ausland im Einwohnermeldeamt erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller abzumeldenden Familienmitglieder mit.
Wenn Sie zur Abmeldung zum Einwohnermeldeamt kommen, sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweise oder Reisepässe aller abzumeldenden Personen
Wenn Sie die Abmeldung ins Ausland online voranmelden muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift aller abgemeldeten Personen eingegeben werden. Es wird ein PDF-Formular erstellt, welches Sie ausdrucken, unterschreiben und im Einwohnermeldeamt vorlegen müssen. Bei der Abmeldung von Kindern unter 16 Jahren ist die Unterschrift eines Sorgeberechtigten erforderlich.
Die Abmeldung ins Ausland ist kostenfrei.
Hier ist die die Voranmeldung der Abmeldung ins Ausland möglich. Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Abmeldung ins Ausland im Einwohnermeldeamt erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller abzumeldenden Familienmitglieder mit.
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Abmeldung ins Ausland im Einwohnermeldeamt erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller abzumeldenden Familienmitglieder mit.
Statuswechsel
Ein Statuswechsel kann beim Einwohnermeldeamt der Stadt Gunzenhausen durchgeführt werden, wenn Sie bereits mit Nebenwohnung in Gunzenhausen wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll.
Außerdem können Sie den Statuswechsel Ihrer Wohnung online voranmelden.
Ein Statuswechsel der Wohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen für die gleichen Wohnungen gemeldet sind, die in den Statuswechsel einbezogen werden.
Wenn Sie zu einem Statuswechsel zum Einwohnermeldeamt kommen, sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweise oder Reisepässe aller abzumeldenden Personen
Wenn Sie den Statuswechsel online voranmelden muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift aller abgemeldeten Personen eingegeben werden. Es wird ein PDF-Formular erstellt, welches Sie ausdrucken, unterschreiben und im Einwohnermeldeamt vorlegen müssen. Bei Kindern unter 16 Jahren ist die Unterschrift eines Sorgeberechtigten erforderlich.
Ein Statuswechsel ist kostenfrei.
Sie können hier online den Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden. wenn Sie bereits mit Nebenwohnung in der Gemeinde wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll.
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Statuswechsels Ihrer Wohnung im Einwohnermeldeamt erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller beteiligten Familienmitglieder mit.