Friedhof Unterwurmbach
Der Friedhof im Ortsteil Unterwurmbach an der Hauptstraße im Ortskern gegenüber der Kirche St. Jodokus.
Bei Trauer- und Beerdigungsfeiern befindet sich die Trauergemeinde auf dem Friedhofsgelände um die kleine Leichenhalle herum. Es sind keine Sitzplätze vorhanden.
Eine offene Gestaltung mit persönlicher Musik oder Trauerredner ist möglich.
Die Ruhefristen betragen in Unterwurmbach:
Personen über 10 Jahre: 30 Jahre
Kinder bis 10 Jahre: 15 Jahre
Urnen: 10 Jahre
Hier finden Sie nähere Informationen zu Ruhefristen und erste Anhaltspunkte für die Kosten der jeweiligen Erd- und Urnengrabarten in Unterwurmbach. Die genauen Regelungen erhalten in den Satzungen der Stadt Gunzenhausen.
Gerne beraten wir Sie bezüglich Ihrer persönlichen Grabwünsche und den damit verbundenen Kosten.
Hauptstraße
Unterwurmbach
91710 Gunzenhausen
Grabarten
Ruhefrist: 30 Jahre
Vorverkauf und Nachkauf möglich
Belegung: 1 Sarg, zusätzlich bis zu zwei Urnen
Grabgröße: 1,00 m x 2,00 m
Ruhefrist: 30 Jahre
Vorverkauf und Nachkauf möglich
Belegung: bis zu zwei Särge, zusätzlich bis zu vier Urnen
Grabgröße: 2,00 m x 2,00 m
Ruhefrist: 30 Jahre
Vorverkauf und Nachkauf nicht möglich
Belegung: ein Sarg, eventuell eine Urne zusätzlich, soweit Restruhefrist des Reihengrabes zum Zeitpunkt der Urnenbestattung mindestens zehn Jahre beträgt
Grabgröße: 0,90 m x 1,80 m
Ruhefrist: 10 Jahre
Vorverkauf und Nachkauf möglich
Belegung: bis zu zwei Urnen
individuelle Grabsteingestaltung
Grabgröße: 0,50 m x 0,70 m
Ruhefrist: 10 Jahre
Vorverkauf nicht möglich, Nachkauf möglich
Belegung: bis zu zwei Urnen
individuelle Grabsteingestaltung
Grabgröße: 1,00m x 1,00 m (Pflanzfläche: 0,50 m x 0,70 m)
Ruhefrist: 10 Jahre
Vorverkauf und Nachkauf möglich (Verbleib des Namensschildes)
Belegung: eine Urne in einer gemeinschaftlichen Wiesenanlage mit einheitlichem Namensschild an einer Stele