Gigabit-Ausbau Breitband Förderverfahren - BayGibitR

Die Stadt Gunzenhausen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.


Bestandserhebung Gewerbe

Die Stadt Gunzenhausen hat bereits in den vergangenen Jahren die Förder­programme zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur genutzt, um für ihre Bürgerinnen und Bürger aber auch für die Wirtschaft schnellere Internetzugänge zu ermöglichen.

Die neue Gigabitrichtlinie des Freistaats Bayern eröffnet den Kommunen in Bayern nun unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Glasfaserausbau voranzutreiben und dabei entsprechende Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.

Da bei den Förderregularien der Bayerischen Gigabitrichtlinie unter anderem zwischen gewerblich- und privat-genutzten Anschlüssen unterschieden wird, gilt es in einem der ersten Schritte zu ermitteln, welche Internet-Anschlüsse nicht nur für private sondern auch für gewerbliche bzw. berufliche Zwecke genutzt werden. Da es neben den angemeldeten Gewerbebetrieben weitere gewerbliche bzw. selbständige Tätigkeiten gibt - hierzu zählen u.a. alle Freien Berufen (Ärzte, Heilpraktiker, Rechtsanwälte, Architekten usw.) sowie die Landwirtschaft aber – im Rahmen dieser Richtlinie - auch regelmäßige Homeoffice-Tätigkeiten (vorübergehende z.B. coronabedingte Homeoffice-Tätigkeit zählt nicht als regelmäßig) – ist diese Erhebung notwendig.

Wir bitten Sie, uns hierbei zu unterstützen und das nachfolgende Formular bzgl. der Nutzung Ihres Internetanschlusses auszufüllen und abzusenden. Vielen Dank!

Nutzung des Internetanschlusses*

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Informationen zum Datenschutz finden Sie hier

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Downloads - Informationen zum Datenschutz


Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Stadt Gunzenhausen für ein vorläufiges Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte nachfolgend veröffentlicht.

HINWEIS: Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung bereitgestellt.


Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung

Die Stadt Gunzenhausen veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR  eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Die Stadt Gunzenhausen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich BIS SPÄTESTENS 21.09.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.