Stadt Gunzenhausen - Politik

Energieleitplan für Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Die Stadt Gunzenhausen hat im Jahr 2009 eine Standortuntersuchung veranlasst, die die gesamte Fläche des Stadtgebietes auf deren Eignung als Standort zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen hin untersuchte. Ziel der Stadt war die geordnete Entwicklung unter Einhaltung der Ziele und Grundsätze der Regionalplanung sowie der gesetzlichen Vorgaben mit einer frühzeitigen Lenkung der kommunalen PV-Planung zu erreichen.

Für die Entscheidungsfindung zur Bewertung der Flächen wurden die gültigen, gesetzlichen Grundlagen u.a. im Hinblick auf Förderbedingungen und Landesentwicklungsplanung berücksichtigt. In diesem Bereich fanden seit 2009 grundlegende Änderungen seitens des Gesetzgebers statt.

Die Stadt Gunzenhausen hat daher den gesamten Stadtbereich im Hinblick auf die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen überprüfen und die Freiflächen anhand definierter Kriterien neu bewerten lassen. Desweiteren wurde über den Energieleitplan ein Ausbaukorridor festgelegt und Qualitäts- und Umweltanforderungen festgeschrieben.

Die wichtigsten Fragestellungen die mit dem Energieleitplan beantwortet werden, waren dabei:

  • WO können FPV-Anlagen gebaut werden und wo nicht?

  • WIE sollen diese Anlagen gebaut werden?

  • WELCHE Ausbauziele sollen verfolgt werden?

  • WANN sollen diese Ziele erreicht werden?

  • WER soll die Anlagen bauen und die Wertschöpfung erhalten?


Der Stadtrat der Stadt Gunzenhausen hat den Energieleitplan samt Erläuterungsbericht jeweils in der Fassung vom 11.04.2022 in seiner Sitzung am 11.04.2022 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Die Inhalte des Energieleitplans sind im Rahmen der Aufstellung und Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen verbindlich zu berücksichtigen.

Die Stadt Gunzenhausen hat damit ein wegweisendes, digitales Planungsinstrument in der Hand, mit der bei Planungen zur Errichtung von FPV-Anlage schnell und sicher die Eignung bestimmter Flächen überprüft und gesteuert kann.

Mit dem vorliegenden Energieleitplan hat die Stadt nun nicht nur die Festlegung möglicher Flächen für den Bau in der Hand, sondern sie verfügt über einen Fahrplan zum Ausbau der Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet. Dabei wird ausdrücklich Wert auf regionale Wertschöpfung, Bürgerbeteiligung und Rücksicht auf Mensch und Natur, Landschaft, Landwirtschaft und Klimaschutz gelegt.