Sondernutzungen auf öffentlicher Verkehrsfläche
Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport.
Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar. Für Sondernutzungen, die geeignet sind, den Gemeingebrauch zu beeinträchtigen, ist eine öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Eine Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für das Aufstellen von Tischen und Stühlen oder eines Gerüstes auf öffentlichem Grund, oder auch wenn die öffentliche Straße durch ein Wärmedämmverbundsystem überbaut wird. Ebenfalls bei Überbauung durch einen Erker, Balkon, Vordach oder einer Markise ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Auch bei einer Anbringung oder Aufstellung von Werbeanlagen auf öffentlichem Grund ist eine Erlaubnis notwendig.
Neben diesen dauerhaften Einschränkungen des Gebrauchs der Straße können auch kürze und kleinere Einschränkungen eine Erlaubnispflicht nach sich ziehen. Typischerweise ist das Aufstellen von Plakaten für die Veranstaltungswerbung aber auch die Veranstaltung selbst auf öffentlicher Straße eine erlaubnispflichtige Sondernutzung.
Aufgrund der Vielzahl der Veranstaltungen, gerade in den Sommermonaten, werden Sondernutzungserlaubnisse für die Veranstaltungswerbung lediglich für Veranstaltungen erteilt, die sich in einem Umkreis von 25 Kilometer um das Stadtgebiet von Gunzenhausen befinden. Darüber hinaus werden Genehmigungen für maximal 20 Plakate und für einen maximalen Zeitraum von 2 Wochen vor dem letzten Veranstaltungstag erteilt.
Für Sondernutzungen werden Sondernutzungsgebühren gemäß der städtischen Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen erhoben. Hinzu kommen Verwaltungsgebühren für den Genehmigungsprozess.
Die Stadt Gunzenhausen hat eine Satzung über die Erlaubnis für Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen (pdf) und auch eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen (pdf) erlassen.
pdf: Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
pdf: Antrag zur Anbringung eines Vollwärmeschutzes über öffentlichem Grund
pdf: Antrag zur Anbringung eines Vollwärmeschutzes über öffentlichem Grund (36,9 KiB)