Stadt Gunzenhausen - Blick auf den Marktplatz

Landtags- und Bezirkswahlen am Sonntag, 8. Oktober 2023

Am Sonntag, 8. Oktober 2023 finden die Wahlen zum 19. Bayerischen Landtag und Bezirkswahlen statt.

Vorläufige Ergebnisse der Landtags- und Bezirkswahl


Stimmberechtigt

Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am 8. Oktober 2023

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Bayern (bzgl. Bezirkswahl "in Mittelfranken") ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst in Bayern (Mittelfranken) gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Nach Erstellung der Wählerverzeichnisse werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe bis 17. September 2023 an die Wahlberechtigten versandt. Wahlberechtigte, die bis zum 17.09.2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir, sich bis 22.09.2023 mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung zu setzen.

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder sie am Wahltag nicht auffindbar ist, können Sie jederzeit unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes in Ihrem Wahllokal wählen.

Informationen zur Briefwahl

Wer am Wahltag nicht zur Wahl gehen kann, für den besteht die Möglichkeit, durch Briefwahl zu wählen. Die wählende Person muss dazu einen Antrag stellen, wozu sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden kann.

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden bis spätestens 17. September 2023 allen Wahlberechtigten zugesandt.

Zu den Landtags- und Bezirkswahlen sind die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, Wahlscheinunterlagen auch via Internet zu beantragen. Die Stadt Gunzenhausen bietet über das Rathaus Service-Portal ein Online-Formular zur Beantragung an. Auch mit Hilfe eines Smartphones, bzw. Tablets und dem persönlichen QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, ist die Beantragung möglich. Zum Ausfüllen dieses Formulars werden die persönlichen Angaben - wie auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen aufgedruckt - benötigt. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt.

Die beantragten Unterlagen können durch die wahlberechtigte Person persönlich oder eine bevollmächtigte Person abgeholt werden oder an die Wohnanschrift oder eine abweichende Wohnadresse gesandt werden.

Der Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 8. Oktober 2023, 18.00 Uhr bei der Stadt Gunzenhausen abgegeben oder in den Hausbriefkasten, Marktplatz 23 eingeworfen werden.
Bei Rücksendung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist der Wahlbrief nicht freizumachen. Wünscht man eine besondere Beförderungsform, z.B. Expressbrief oder Einschreiben, muss das dafür fällige zusätzliche Leistungsentgelt selbst getragen werden. Bei Rücksendungen aus dem Ausland muss für den Wahlbrief das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt bezahlt werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen
Herr Stützer
Frau Hansel
Frau Kröppel und
Frau Volkert

im Einwohnermeldeamt der Stadt Gunzenhausen
im Rathaus, Zimmer 3,

oder unter den Tel.Nrn. 09831/508-127 und -128

Montag und Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr,
Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr,
Donnerstag, von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr und
Freitag, von 8.00 bis 12.30 Uhr

gerne zur Verfügung.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen online

Nach Zustellung der Wahlbenachrichtigungen haben Sie bis Dienstag, 3. Oktober 2023, 23 Uhr, die Möglichkeit Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Dazu benötigen Sie Ihren persönlichen Wahlbenachrichtigungsbrief, der Ihnen bis spätestens 17. September 2023 zugestellt wird. Bis Freitag, 06. Oktober 2023, 15 Uhr kann Briefwahl noch persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Gunzenhausen beantragt werden.


Bekanntmachungen der Stadt Gunzenhausen

Unterrichtung Wahlvorsteher, Stellvertreter und Schriftführer
Bekanntmachung Nr. 156/2023

Änderung von Wahllokalen
Bekanntmachung Nr. 148/2023

Wahlbekanntmachung zur Landtags- und zur Bezirkswahl am 08. Oktober 2023
Bekanntmachung Nr. 147/2023

Einsicht Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen
Bekanntmachung Nr. 139/2023

Wahlkreisvorschläge für Landtagswahl und Bezirkswahl
Bekanntmachung Nr. 133/2023

Widerspruchsrecht hinsichtlich der Übermittlung von Daten
Bekanntmachung Nr. 21/2023