Fundbüro der Stadt Gunzenhausen

Sie haben etwas verloren?

Bitte beachten Sie, dass es einige Tage dauern kann bis Verlustgegenstände im Fundbüro sind. Falls wir durch das Fundstück einen Rückschluss auf den Eigentümer ziehen können (z.B. durch einen Personalausweis, Bankkarte, etc.) versuchen wir, uns mit dem Eigentümer in Verbindung zu setzen.

Fundstücke werden 6 Monate aufbewahrt.

Bei der Abholung der Fundstücke benötigen wir geeignete Unterlagen zum Eigentumsnachweis. Bitte bringen Sie auch ein Ausweisdokument mit.

Fundsachen online suchen

Sie haben etwas verloren und möchten wissen, ob es abgegeben wurde?

Hier unter Fundsachen-Online können Sie danach suchen.

Sie haben etwas gefunden?

Fundgegenstände, die in Gunzenhausen gefunden werden und deren Wert 10 Euro überschreitet, müssen dem Fundbüro der Stadt Gunzenhausen unverzüglich gemeldet und bei uns abgegeben werden (§ 965 BGB). Eine Verwahrung beim Finder ist nicht möglich.

Sie können Ihre Fundsachen zu den Öffnungszeiten im Fundbüro abgeben. Alternativ ist auch eine Abgabe bei jeder Polizei-Dienststelle (Link auf polizei.bayern.de) möglich.

Sollte der Fundgegenstand nicht vom Besitzer abgeholt werden, haben Sie als Finder nach sechs Monaten das Recht, den Fund bei unserem Fundbüro abzuholen. Wenn Sie uns beim Fund schon mitgeteilt haben, dass Sie ein Interesse an der Fundsache haben, werden Sie von uns automatisch nach Ablauf der Frist angeschrieben, wenn der Gegenstand nicht vom Besitzer abgeholt wurde.  Amtliche Dokumente, Schlüssel oder Datenträger/Handys, die nicht gelöscht werden können, dürfen nicht übereignet werden.
Bei der Abholung benötigen wir ein Auseisdokument und ggf. eine Vollmacht bei Abholung durch Dritte.