Beglaubigungen

Das Einwohnermeldeamt ist berechtigt, amtliche Beglaubigungen von Abschriften und Kopien sowie Unterschriften vorzunehmen. Wenn das Originaldokument von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, können wir die amtliche Beglaubigung vornehmen.

Bitte bringen Sie Ihre Originaldokumente und die Kopien mit. Wir können die Kopien auch für Sie anfertigen (Gebühr 30 Cent pro Kopie).

Wir nehmen auch Beglaubigungen von Unterschriften für Sie vor. Erforderliche Unterlagen für eine amtliche Unterschriftsbeglaubigung: Wir sind gesetzlich zur Prüfung Ihrer Identität verpflichtet. Bitte bringen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mit und unterschreiben Sie das Dokument erst im Beisein der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes.

Die Gebühr für eine Beglaubigung beträgt 5 Euro.