Ausweis und Passangelegenheiten
Statusabfrage Pass / PA
Anträge für Personalausweise, Reisepässe und eID-Karten werden online an die Bundesdruckerei in Berlin übermittelt.
Ob Ihr Ausweisdokument noch in Bearbeitung ist oder bereits zur Abholung vorliegt, erfahren Sie über die Statusabfrage. Bitte beachten Sie, dass ab dem 16. Lebensjahr vor der Abholung des Personalausweises oder der eID-Karte der Erhalt des PIN-Briefs abzuwarten ist.
Was wird benötigt?
Bei der Beantragung erhalten Sie auch die Nummer Ihres Ausweisdokuments. Wenn Sie diese Nummer eingeben, können Sie die Abfrage starten. Eine gesonderte Registrierung ist nicht notwendig.
Was kostet die Statusabfrage?
Diese Abfrage ist kostenlos.
Bitte beachten Sie, dass es in den Seriennummern deutscher Ausweisdokumente generell immer nur die Zahl 0, aber nie der Buchstabe O verwendet wird.
Personalausweis
Der Personalausweis ist im praktischen Scheckkartenformat. Die aufgedruckten Daten im Personalausweis sind auch digital abgelegt. Zusätzlich werden das Passfoto und die Fingerabdrücke digital gespeichert.
Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Banken, Versicherungen und Behörden kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken.
Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
Weitere Fragen zum Personalausweis beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes gern. Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung.
Ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Personalausweises aufgenommen werden. Hierzu ist eine persönliche Anwesenheit des Antragstellers/der Antragstellerin erforderlich.
Für Kinder unter 16 Jahren werden Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion ausgestellt. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24 Jährigen sechs Jahre.
Der vorläufige Personalausweis wird sofort im Einwohnermeldeamt - mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von drei Monaten – ausgestellt und kostet 10 Euro.
Grundsätzlich wird mit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises auch ein endgültiger Personalausweis beantragt.
ab 24 Jahren: 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
unter 24 Jahren: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
weitere Informationen zu Gebühren über das Personalausweisportal
Notwendige Unterlagen zur Beantragung eines Personalausweises, bzw. vorläufigen Personalausweises:
Bitte bringen Sie Ihr altes Ausweisdokument (alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder ein anderes Lichtbilddokument) und eine Personenstandsurkunde (Ihr Familienstammbuch oder Ihre Abstammungsurkunde/Geburtsurkunde) mit.
Außerdem benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr).
Link zur Fotomustertafel.
Bei Kindern unter 16 Jahren wird eine Zustimmungserklärung der Eltern oder evtl. ein Sorgerechtsbeschluss, bzw. eine aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamts benötigt.
Bei Geburt im Ausland:
internationale Urkunde, Übersetzung und bei Namensänderung: Namenserklärung oder Registrierschein mit Anlage.
Ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Personalausweises aufgenommen werden.
Der Antrag auf Neuausstellung kann nur persönlich beim Einwohnermeldeamt erfolgen.
Der Ausweis-/Passbewerber (und sein gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter) sollen persönlich erscheinen.
Durch die Bundesdruckerei erhalten Sie nach Beantragung des Personalausweises einen PIN-Brief.
Wann Ihr Personalausweis im Einwohnermeldeamt zur Abholung bereit liegt, hängt von der Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei ab. Sie beträgt derzeit ca. 3 Wochen. Ob Ihr Personalausweis noch in Bearbeitung ist oder bereits zur Abholung vorliegt, erfahren Sie kostenlos über die Statusabfrage.
Zur Abholung kann auch eine andere Person mit ausgefüllter Vollmacht und mit Vorlage des alten Personalausweises beauftragt werden. Bitte beachten Sie: Falls kein PIN-Brief vorliegt, kann der Personalausweis nur an den Ausweisinhaber persönlich ausgehändigt werden. Eine Bevollmächtigung zur Abholung ist in diesem Fall nicht möglich.
§1 Abs. 1 des Personalausweisgesetzes:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie dies zur Vermeidung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Wenn bei uns die Daten Ihres Personalausweises vermerkt sind, werden Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit an die Beantragung eines neuen Personalausweises erinnert.
Reisepass
Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen werden. Hierzu ist eine persönliche Anwesenheit des Antragstellers/der Antragstellerin erforderlich.
Hinweise:
- Die Herstellung bei der Bundesdruckerei dauert derzeit ca. 8 bis 10 Wochen
- Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird.
- Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht (mehr) möglich ist.
Zuständigkeit
Im Freistaat Bayern sind die (Wohnsitz-)Gemeinden zuständige Passbehörden, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnsitzgemeinde.
Der vorläufige Reisepass wird sofort im Einwohnermeldeamt - mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr – ausgestellt und kostet 26 Euro.
Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn im Expressverfahren beantragen: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel spätestens am darauffolgenden vierten Werktag (es zählen Mo.-Fr., ohne Feiertage) im Einwohnermeldeamt abholbereit vor. Hierfür wird ein Zuschlag in Höhe von 32 Euro erhoben.
Weitere Fragen zum Expresspass beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes gern.
vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 EUR
vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass (Lieferzeit: vier Werktage): 32,00 EUR
Notwendige Unterlagen zur Beantragung eines Reisepasses, bzw. vorläufigen Reisepasses:
Bitte bringen Sie Ihr altes Ausweisdokument (alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder ein anderes Lichtbilddokument) und eine Personenstandsurkunde (Ihr Familienstammbuch oder Ihre Abstammungsurkunde/Geburtsurkunde) mit.
Außerdem benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passfoto.
Link zur Fotomustertafel der Bundesdruckerei .
Bei Kindern unter 18 Jahren wird eine Zustimmungserklärung der Eltern oder evtl. ein Sorgerechtsbeschluss benötigt.
Bei Geburt im Ausland:
internationale Urkunde, Übersetzung und bei Namensänderung: Namenserklärung oder Registrierschein mit Anlage.
Ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen werden.
Der Antrag auf Neuausstellung kann nur persönlich beim Einwohnermeldeamt erfolgen.
Der Ausweis-/Passbewerber (und sein gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter) sollen persönlich erscheinen.
Wann Ihr Reisepass im Einwohnermeldeamt zur Abholung bereit liegt, hängt von der Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei ab. Sie beträgt derzeit ca. 7 bis 8 Wochen. Ob Ihr Reisepass noch in Bearbeitung ist oder bereits zur Abholung vorliegt, erfahren Sie kostenlos über die Statusabfrage. Zur Abholung kann auch eine andere Person mit ausgefüllter Vollmacht und mit Vorlage eines alten Ausweisdokuments beauftragt werden.
Wenn bei uns die Daten Ihres Reisepasses vermerkt sind, werden Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit an die Beantragung eines neuen Reisepasses erinnert.
eID-Karte
Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt.
Die eID-Karte ist kein Ausweispapier im klassischen Sinn, sondern ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis, um eGovernment-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau in Anspruch nehmen zu können. Zudem kann mit ihr das Vor-Ort-Auslesen zum Zwecke der medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden erfolgen.
Da die eID-Karte ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert ist und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument dient, fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Bestimmte Daten (wie z. B. die Anschrift und die Staatsangehörigkeit) sind nur auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) gespeichert.
Die eID-Karte kann nur für antragstellende Personen ab 16 Jahren ausgestellt werden.
Sie wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.
Die Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte beträgt 37 EUR.
Notwendige Unterlagen zur Beantragung einer eID-Karte:
Bitte bringen Sie Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis mit.
Zusätzlich, wenn Sie in Deutschland nicht meldepflichtig sind: Nachweis über den Wohnsitz bzw. die Anschrift
Der Antrag auf Neuausstellung kann nur persönlich beim Einwohnermeldeamt erfolgen.
Der Ausweis-/Passbewerber (und sein gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter) sollen persönlich erscheinen.
Durch die Bundesdruckerei erhalten Sie nach Beantragung der eID-Karte einen PIN-Brief.
Wann Ihre eID-Karte im Einwohnermeldeamt zur Abholung bereit liegt, hängt von der Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei ab. Sie kann zwischen vier und mehreren Wochen betragen.
Alle Informationen zur eID-Karte finden Sie im Personalausweisportal und im