Zum 1. November 2015 ändert sich das Bundesmeldegesetz
Zum 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Bisher war das Meldewesen in der Hoheit der Länder. Nun wird das Melderecht bundesweit vereinheitlicht. Oberstes Ziel ist es, die Daten der Bürger noch besser zu schützen als bisher.
Die für die Bürger gravierendste Änderung wird die Mitwirkungspflicht des jeweiligen Vermieters sein. Diese war 2002 abgeschafft worden. Der Vermieter muss dem Mieter eine Bescheinigung ausstellen, die den Einzug in die jeweilige Wohnung bestätigt. Diese Bescheinigung muss dem Einwohnermeldeamt bei der Anmeldung oder auch bei der Abmeldung – zum Beispiel bei einem Wegzug in das Ausland - vorgelegt werden.
Die Bescheinigung gilt dann auch für mit einziehende Personen wie z.B. Ehegatten und Kinder. Das entsprechende Formular ist auf der Homepage der Stadt Gunzenhausen www.gunzenhausen.de oder auch im Einwohnermeldeamt erhältlich.
Wer die Bescheinigung bei der Anmeldung noch nicht vorlegen kann, muss diese innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung nachreichen. Wohnungsgeber kann im Übrigen nicht nur der Vermieter sein, sondern auch zum Beispiel ein Mieter für seinen Untermieter, wenn der Wohnungseigentümer mit dem Einzug einer zusätzlichen Person einverstanden ist.
Wenn jemand in seine eigene Wohnung oder sein eigenes Haus einzieht, ist ebenfalls eine Bestätigung erforderlich. Diese müssen sich die Bürger bei Einzug in das Haus oder die Wohnung in dem Fall selbst ausstellen.
Für den Bürger hat sich positiv verändert, dass man zukünftig zwei Wochen Zeit hat, um sich um- oder anzumelden. Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin nicht möglich.
Wer ins Ausland umziehen möchte, kann sich künftig eine Woche vor der geplanten Ausreise abmelden. Dabei wird die Angabe der vollständigen Adresse im Ausland benötigt.
Wer an einem beliebigen Wohnort in Deutschland gemeldet ist, kann bis zu sechs Monate in einer weiteren Wohnung – zum Beispiel in Gunzenhausen – wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.
Wer in keiner Wohnung in Deutschland gemeldet ist und sich beispielsweise zu Besuch in Gunzenhausen aufhält, kann bis zu drei Monate in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden.
Die Mitarbeiterinnen im Einwohnermeldeamt sind in Bezug auf das neue Melderecht bestens geschult und geben den Bürgern bei Fragen gerne Auskunft.