Vollzug der Wassergesetze und des Abwasserabgabengesetzes
Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat mit Bescheid Az.: 45-641-03/1 vom 26.07.2024 der Stadt Gunzenhausen eine gehobene Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 15 Wasserhaushaltsgesetz für das Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Reutberg III“ in den Bettelmühlgraben befristet bis zum 31.12.2044 erteilt.
Unter Hinweis auf Art. 74 Abs. 4 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz liegt eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelerhung und den zugrundeliegenden Antragsunterlagen bei der Stadt Gunzenhausen, Marktplatz 23, 91710 Gunzenhausen im Zeitraum
vom 14.08.2024 bis 28.08.2024
während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Bescheid wurde dem Antragsteller zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.