Standfestigkeit von Grabmalen
Friedhöfe sind würdevolle Orte des Abschiednehmens, der Einkehr und der Erinnerung. In der Regel sind Ruhestätten öffentlich zugänglich und alle Besucherinnen sowie Besucher sollen sich ohne Einschränkungen und sicher auf dem Gelände bewegen können. Aus diesem Grund findet einmal jährlich eine Sicherheitsüberprüfung aller Grabmale auf ihre Standfestigkeit statt. Dabei soll ermittelt werden, ob die Steine stabil auf den Fundamenten stehen. Treten Bedenken auf, so werden die Objekte bis zur Behebung des Schadens abgesperrt. Besitzerinnen und Besitzer der betroffenen Gräber sind ab diesem Zeitpunkt aufgefordert, den Mangel zu beseitigen.
Im schlimmsten Fall kann ein lockerer Grabstein umfallen und jemanden verletzen. Der Zahn der Zeit kann den Objekten zusetzen, Witterungseinflüsse wie Regen oder auch Frost belasten das Material. Nicht immer ist eine Beschädigung gleich zu erkennen, beispielsweise greift manchmal Wurzelwerk ein oder der Boden senkt sich ab. Geprüft wird die Umfallgefahr mittels eines genormten Standfestigkeitsverfahren unter Einsatz eines modernen Prüfgeräts. Die nicht selten mehrere hundert Kilo schweren Grabsteine müssen laut Gesetzgeber einen Druck von mindestens 30 Kilogramm aushalten können. Übrigens wird hierzu nicht an den Steinen gerüttelt. Das Verfahren sieht eine gleichmäßige Belastung vor, wie sie beispielsweise vorkommen kann, wenn sich Hinterbliebene beim Gießen von Pflanzen am Grabstein festhalten und im Anschluss wieder nach oben ziehen.
In der Friedhofssatzung der Stadt Gunzenhausen ist die Standfestigkeitsprüfung und der Umgang mit wackeligen Grabmalen eindeutig geregelt. Sicherheitsgefährdende Zustände, gleich welcher Art, sind unverzüglich nach Feststellung des Schadens oder nach Aufforderung durch die Nutzungsberechtigten bzw. durch Angehörige zu beseitigen. Bis dahin ist die Grabstätte aus Sicherheitsgründen vorübergehend abzusperren. Der schadhafte Stein wird mit einem gut sichtbaren Aufkleber markiert.
Informationen zu den Friedhöfen in der Stadt Gunzenhausen erhalten Sie unter www.gunzenhausen.de/friedhoefe.html. Für telefonische Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes unter Tel.: 09831/508 120 oder -121 bzw. per E-Mail an friedhof@gunzenhausen.de zur Verfügung.