Städtisches Förderprogramm wird fortgesetzt

Bild Lastenfahrräder Gunzenhausen

Nach zwei erfolgreichen Jahren geht das freiwillige Gunzenhäuser Förderprogramm für Lastenfahrräder, Lastenpedelecs und Lastenanhänger für Fahrräder 2023 in die nächste Runde. Erneut wurde hierfür eine Summe von 15.000 Euro in den städtischen Haushalt eingestellt. Wer am Programm teilhaben möchte, der sollte sich beeilen. Denn: 2021 und 2022 wurde die Fördergeldsumme komplett ausgeschöpft.

Gefördert wird die Anschaffung von selbstgenutzten ein- und zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien neuen Lastenfahrrädern mit und ohne elektrische Tretunterstützung, die mindestens eine Lastenzuladung von 40 Kilogramm ermöglichen. Gefördert werden daneben aber auch reine Lastenanhänger für Fahrräder, die ausschließlich zum Transport von Lasten geeignet sind und für eine Zuladung von mindestens 40 Kilogramm zugelassen sind. Von der Förderung ausgeschlossen sind Fahrradanhänger, die zum Transport von Kindern und Hunden zugelassen sind.

Die Förderhöhe beträgt 25 % der Anschaffungskosten bis zu einer maximalen Fördersumme von 2.000 Euro bei Lastenfahrrädern. Für Lastenanhänger gilt eine maximale Förderung von 250 Euro.

Eine Förderung muss vor Abschluss des Kaufvertrages bei der Stadt beantragt werden. Dies kann bequem über die Internetseite www.gunzenhausen.de/radlstadt-gunzenhausen.html erfolgen, oder mittels schriftlichem Antrag an das Hauptamt erledigt werden. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gerne für Fragen unter Tel. 09831/508 111 oder per E-Mail unter hauptamt@gunzenhausen.de zur Verfügung.

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