Schwarzvermietung = Steuerhinterziehung

Wer in Urlaub fährt, zahlt vielerorts einen Kurbeitrag an die gastgebende Gemeinde. Finanziert werden damit u.a. touristische Angebote und Investitionen in die Lebensqualität. Macht Sinn, immerhin sollen sich die Menschen wohl fühlen und was geboten bekommen. Eine Kurtaxe ist daher nichts Besonderes und wird in vielen Kommunen zur Deckung von Kosten erhoben. In der Region Gunzenhausen werden - bis auf wenige Ausnahmen - für jeden Erwachsenen pro Aufenthaltstag überschaubare zwei Euro an Gebühr fällig. Nicht viel Geld, dazu bekommt jeder beitragspflichtige Gast die Seenland.Card ausgehändigt, mit der z.B. Museen und Schwimmbäder ermäßigt besucht werden können. Das Geld ist also schnell wieder drin, doch trotz aller Beitragssinnhaftigkeit gibt es immer noch Vermieter von Ferienwohnungen oder Bettenanbieter, die schwarz vermieten, also übernachtende Gäste nicht an die Stadtverwaltung melden. Das geht mal gar nicht und ist nicht nur unsolidarisch, sondern auch Steuerhinterziehung nach der Kommunalabgabenverordnung.
Die Stadtverwaltung Gunzenhausen erreichen immer wieder Hinweise von Anwohnern, Nachbarn aber auch Touristen, dass nicht angemeldete Schlafplätze angeboten werden. Ein schneller Check von Online-Plattformen wie AirBNB bestätigt das häufig und führt dann unweigerlich zu Kontrollen durch die Behörde. In diesem Fall schützt Nichtwissen nicht vor Strafe, denn in der Stadt Gunzenhausen wurde bereits zum 1. Januar 2013 eine Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags eingeführt. Jeder der vermietet, hat die Pflicht, sich zu informieren und die Kurtaxe an die Stadt Gunzenhausen abzuführen. Eine gute Absicht ist nicht ausreichend.
Schwarzvermieter sollten sich nun angesprochen fühlen und sich unverzüglich bei der Tourist Information der Stadt Gunzenhausen unter Tel.: 09831/508 300 bzw. per E-Mail an touristik@gunzenhausen.de melden. Auch wer Fragen dazu hat oder Vordrucke von Meldescheinen benötigt, kann sich gerne bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der städtischen Einrichtung melden.