Neue Regeln für Passbilder ab Mai 2025

Haben Sie es mitbekommen? Wer künftig einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen möchte, muss seiner Behörde das dafür notwendige biometrische Lichtbild digital vorlegen. Das heißt, dass Portraits auf Fotopapier ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr zur Ausstellung von hoheitlichen Ausweisdokumenten verwendet werden dürfen. Vor kurzem hat Innenministerin Nancy Faeser das neue Verfahren der Öffentlichkeit vorgestellt, dieses ist künftig zwingend von Kommunen umzusetzen. Der Gesetzgeber möchte damit den Missbrauch mit Lichtbilddaten verhindern. So sollen die neuen Bilder fälschungssicher sein, dazu werden die digitalen Übermittlungswege, beispielsweise vom zertifizierten Fotografen zur Behörde, mehrfach abgesichert. Der Kunde bekommt davon wenig mit. Vom Fotodienstleister erhält er einen QR-Code, den er mit ins Einwohnermeldeamt bringt. Den Rest macht die Behörde und die Integrität des Ausweisdokumentes erhöht sich am Ende.
Neben zertifizierten Fotodienstleistern, die mit Ihrer Fachexpertise eine regelkonforme Aufnahme erstellen, dürfen künftig auch die Kommunen selbst biometrische Lichtbilder erstellen. Die Bundesdruckerei stellt hierfür extra digitale Aufnahmegeräte zur Verfügung, über die die notwendigen Passbilder sicher aufgenommen werden können. In der Stadt Gunzenhausen werden diese Systeme nach ihrer Auslieferung im Einwohnermeldeamt zu finden sein. Die notwendigen Bilder können gegen eine zusätzliche Verwaltungsgebühr im Rahmen der Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes vor Ort angefertigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die in der Behörde erstellten Lichtbilder nicht für andere Zwecke zur Verfügung gestellt werden können.
Leider konnte die Bundesdruckerei den Liefertermin für die Aufnahmegeräte nicht halten und so kann der Service in der Stadt Gunzenhausen aktuell nicht angeboten werden. Bis zur Inbetriebnahme gilt eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinnenministeriums fort. Diese besagt, dass vorerst papiergebundene biometrische Lichtbilder von Fotodienstleistern akzeptiert werden können, soweit sie vor dem 1. Mai 2025 nach den bisher gültigen Standards angefertigt wurden. Passbilder, die nach dem 1. Mai angefertigt werden, müssen zwingend von Fotodienstleistern aufgenommen worden sein, die sich nach den jetzt geltenden Standards haben zertifizieren lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.personalausweisportal.de.