Neubau eines Bahnhaltepunktes in Unterwurmbach
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG);
Planfeststellung nach § 18 AEG für den Neubau eines Bahnhaltepunktes in Unterwurmbach;
Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses vom 06.06.2024
Die Regierung von Oberbayern hat zu oben stehendem Vorhaben einen Planfeststellungsbeschluss erlassen. Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses vom 06.06.2024, Az. 3547.23.2_B-107-1-1, liegt einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit
vom 01.07.2024 bis einschließlich 15.07.2024
im Bauamt des Rathauses, Marktplatz 23, 2. Stock, Zimmer 31, während der Dienststunden
Mo., Di. 8 – 12 Uhr, 14 – 16 Uhr
Mi. 8 – 12 Uhr, (14 – 16 Uhr - mit vorheriger Anmeldung)
Do. 8 – 12 Uhr, 14 – 17 Uhr
Fr. 8 – 12:30 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Zudem wird auf die Möglichkeit der Einsichtnahme der Unterlagen zum Planfeststellungs-verfahren im Internet hingewiesen. Die Unterlagen sind auf dem Internetauftritt der Stadt Gunzenhausen unter der Adresse https://www.gunzenhausen.de/bauleitplanverfahren.html zu finden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt des im Rahmen des Genehmigungs-verfahrens zur öffentlichen Einsicht ausgelegten Plans maßgeblich ist. Bei Fragen zum Verfahren bzw. den ausgelegten Unterlagen können Sie das Stadtbauamt telefonisch (Tel. 09831/508-171 o. -174) oder per E-Mail (Bauamt@gunzenhausen.de) erreichen.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den Betroffenen, denen er nicht persönlich zugestellt wurde, als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes).