Kommunalwahl in Bayern – Alles zur Briefwahl in der Stadt Gunzenhausen
Am 8. März 2026 finden in Bayern turnusmäßig die Gemeinde- und Landkreiswahlen statt, so auch in der Stadt Gunzenhausen. Spätestens drei Wochen vor der Wahl verschickt das örtliche Wahlamt an alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten sog. Wahlbenachrichtigungen. Was Sie diesen u.a. entnehmen können: Gewählt werden kann am 8. März 2026 entweder vor Ort und persönlich im auf der Benachrichtigung angegebenen Wahllokal oder via Brief. Doch Achtung: Die hierfür benötigen Briefwahlunterlagen müssen vor dem 8. März 2026 beim zuständigen Wahlamt angefordert werden.
In der Stadt Gunzenhausen muss der Antrag bis spätestens Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, ans Rathaus übermittelt werden. Schicken Sie die Post also rechtzeitig ab, denn es zählt der Eingangsstempel! Ist diese Frist verstrichen, können Anträge nicht mehr bearbeitet und berücksichtigt werden. Der Antrag kann natürlich auch persönlich im Einwohnermeldeamt oder online an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung übermittelt werden. Für Letzteres ist auf den Wahlbenachrichtigungen ein persönlicher QR-Code abgedruckt, über den die Briefwahlunterlagen bequem beantragt werden können.
Verschickt werden dürfen die Briefwahlunterlagen vom zuständigen Wahlamt aufgrund einer durch das Bayerische Innenministerium geänderten Fristenregelung frühestens ab Montag, 16. Februar 2026, also 20 Tage vor der Wahl am 8. März 2026. Expertentipp: Sollte am 22. März 2026 eine Stichwahl nötig sein, so könnten Sie hierzu benötigte Briefwahlunterlagen bei Ihrem Antrag für den 8. März 2026 gleich mitbestellen. Ein „extra Kreuz“ auf den Briefwahlunterlagen genügt.
Gehen die bestellten Wahlbriefunterlagen bei Ihnen ein, so prüfen Sie bitte die Vollständigkeit. Enthalten sein müssen – je nach Wahlberechtigung - nämlich mehrere Stimmzettel, denn gewählt werden der Landrat des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen, der Kreistag, die Erste Bürgermeisterin oder der Erste Bürgermeister der Stadt Gunzenhausen und der Stadtrat.
Wer Briefwahl macht, der muss seinen Wahlbrief und die ausgefüllten Stimmzettel bis zum Ablauf der Abstimmungszeit am 8. März 2026 bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde abgeben. In Gunzenhausen ist dies natürlich das Rathaus, hier wird der Briefkasten bis 18 Uhr regelmäßig geleert.