Durchfahrtsverbot am mittleren Marktplatz

Sonderregelung während der Fußball-WM

Seit Juli 2009 gilt auf dem Marktplatz im Teilstück zwischen den Abzweigungen athausstraße und Hafnermarkt (mittlerer Marktplatz) ein nächtliches Durchfahrtsverbot für alle motorisierten Verkehrsarten (Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder, Mofas, Kraftwagen und sonstige mehrspurige KFZ). 

Dieses Durchfahrtsverbot gilt täglich in der Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr

Die Stadt Gunzenhausen hat gemeinsam mit der örtlichen Polizeiinspektion entschieden, während der Zeit der Fußball-WM in Brasilien vom Donnerstag, 12.06.2014 bis Sonntag, 13.07.2014 das Durchfahrtsverbot zu lockern. Demnach soll es während dieser Zeit täglich nur von 2 Uhr bis 5 Uhr gelten. 

Von diesem Durchfahrtsverbot werden weiterhin ausgenommen:
Taxen, melderechtlich auf dem Marktplatz im Teilstück zwischen den Abzweigungen Rathausstraße und dem Hafnermarkt sowie gemeldete Anwohner, und Gaststättenbetriebe. 

Die von der Stadt Gunzenhausen (Ordnungsamt) ausgesprochenen Ausnahmegenehmigungen (§ 46 Abs. 1 Nr. 11 i. V. § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO) behalten auch während der o. g. Zeit der Lockerung ihre Gültigkeit. 

Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die örtliche Beschilderung zu beachten.

 

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