Besuch von Stadtrats- und Ausschusssitzungen nur mit negativem Corona-Test

Ab sofort müssen Gremiumsmitglieder, Verwaltungskräfte, Pressevertreter und Besucher einen negativen Corona-Tests vorweisen, wollen sie an Gremiumssitzungen der Stadt Gunzenhausen teilnehmen. Die Altmühlstadt folgt damit einer Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 26. April 2021 und ergreift weitere Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung des Corona-Virus.

Die Vorlagepflicht gilt bis auf weiteres. Neben einem gültigen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, ist auch ein Antigen-Test ausreichend, der in den letzten 24 Stunden abgelegt wurde. „Wir wollen die Sitzungen für jedermann offenhalten, gleichzeitig aber das Risiko einer Corona-Infektion auf ein Minimum reduzieren. Neben den bereits umgesetzten Hygieneregeln und der Pflicht zum Tragen einer Maske für Besucher, ist die Testpflicht ein weiterer Baustein, um die Pandemie irgendwann hinter uns zu lassen“, so Erster Bürgermeister Karl-Heinz Fitz.

Von der Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Tests ausgenommen, sind vollständig gegen Corona Geimpfte und Genesene, bei denen die Erkrankung nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Ein gültiger Nachweis ist in allen genannten Fällen notwendig. Alle Corona-Testmöglichkeiten im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sind unter www.landkreis-wug.de/corona-testmoeglichkeiten einzusehen.

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