KJR-Bus, 9 Sitzer, WUG-KJ-66

27.06.2017

Verleihbedingungen
1. Der Kreisjugendring Weißenburg-Gunzenhausen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Bahnhofstraße
2, 91781 Weißenburg, Tel.: 09141/902-250, ist Eigentümer und Halter des umseitig beschriebenen Busses. Dieser Bus wurde u. A. zu dem Zweck angeschafft, ihn gegen Unkostenbeteiligung Mitgliedsverbänden zur Verfügung zu stellen, um diesen im Rahmen der Jugendarbeit Fahrten zu Ausbildungs-, Freizeit-, Ferienzwecken und ähnlichen Gelegenheiten und Veranstaltungen zu ermöglichen.
2. Auf dieser Basis überlässt hiermit der Kreisjugendring Weißenburg-Gunzenhausen dem umseitig benannten Entleiher das Fahrzeug für die angegebene Zeit zur Benutzung. Der Wagen wird voll getankt zu Beginn der Leihzeit vom Entleiher abgeholt und nach Beendigung voll getankt wieder zurückgebracht. Der Entleiher versichert, dass er im Besitz einer ausreichenden Fahrerlaubnis ist. Er verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis den Wagen lenken und dass die zulässige Personenbeförderungszahl nicht überschritten wird. Der Fahrer sollte eine zweijährige Fahrpraxis haben. Er verpflichtet sich weiter zu sorgfältiger Benutzung und Behandlung des Fahrzeuges. Das Fahrzeug ist in einwandfrei sauberem Zustand zu übergeben.
3. Der Wagen ist Haftpflicht und Vollkasko mit € 300,-- Selbstbeteiligung versichert. Es besteht ferner eine Insassenversicherung gegen Tod und Invalidität (Versicherungsleistung: pauschal im Todesfall € 25.000,-- bei Invalidität € 50.000,--), evtl. Höherversicherungen sind selbst abzuschließen. Die Versicherungen werden vom Verleiher getragen. Der Kreisjugendring haftet nicht für Schäden, die nicht von den Versicherungen gedeckt sind. Von etwaigen Ansprüchen Dritter ist er insoweit von dem jeweiligen Verantwortlichen freizustellen.
4. Für die Abnützung des Wagens werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt.
Tagespauschale
(=Mindestausleihgebühr je Tag) 25,00 € (inklusive 125 Frei-Kilometer)
Je Mehrkilometer 0,20 € für Mitgliedsverbände aus dem Landkreis
0,25 € für sonst. Jugendgruppen/Schulen aus dem Landkreis
0,35 € für sonstige Entleiher/Verbände/Gruppen
5. Bei selbstverschuldeten Unfällen muss der Entleiher 200,-- € zum Ausgleich des Rabattverlustes der Haftpflichtversicherung sowie die Selbstbeteiligung in Höhe von 300,-- € tragen. Bei einer Schadensbehebung ohne Hinzuziehung der Versicherung, sind anfallende Kosten bis zu einer Höhe von 500 € vom Entleiher zu tragen.
6. Schäden an dem Fahrzeug sind sofort der Geschäftsstelle des Kreisjugendringes zur Behebung zu melden.
7. Etwaige Buß- oder Verwarn-Gelder, auch infolge technischer Mängel, trägt der Entleiher.
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Verleih. Der Entleiher überzeugt sich bei Übernahme des Fahrzeugs von dem verkehrssicheren Zustand des Wagens. Der Entleiher trägt die Betriebskosten des Fahrzeugs während der Entleihzeit. Bei Stornierungen behält sich der KJR vor eine Ausfallgebühr während der Bay. Ferienzeit von mind.
5,00 Euro bis max. 15,00 Euro pro Ausleihtag zu verlangen.
 
 
Kontaktinformationen:
Kreisjugendring Weissenburg-Gunzenhausen
Bahnhofstraßé 2
91781 Weißenburg
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch 9 - 12 Uhr und 14 -17 Uhr
Freitag 9 - 12 Uhr (oder nach Vereinbarung)
Tel: 09141/902250
E-mail:

Zurück