DBVT Receiver STRONG SRT-5200 und DBVT-Antenne, aktiv, SCHWAIGER ANTO2TA
DVBT, sprich terrestisch, digitales TV, das Überallfernsehen, super geeignet für Fußballübertragungen im Freien usw. Die geeignete Antenne ist auch gleich dabei.
Ausgänge: SCART und Ant Koax out, opt. Audi Digital, USB,
Verleihbedingungen 1. Der Kreisjugendring Weißenburg-Gunzenhausen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg, Tel.: 09141/902-250, ist Eigentümer und Halter des umseitig beschriebenen Busses. Dieser Bus wurde u. A. zu dem Zweck angeschafft, ihn gegen Unkostenbeteiligung Mitgliedsverbänden zur Verfügung zu stellen, um diesen im Rahmen der Jugendarbeit Fahrten zu Ausbildungs-, Freizeit-, Ferienzwecken und ähnlichen Gelegenheiten und Veranstaltungen zu ermöglichen. 2. Auf dieser Basis überlässt hiermit der Kreisjugendring Weißenburg-Gunzenhausen dem umseitig benannten Entleiher das Fahrzeug für die angegebene Zeit zur Benutzung. Der Wagen wird voll getankt zu Beginn der Leihzeit vom Entleiher abgeholt und nach Beendigung voll getankt wieder zurückgebracht. Der Entleiher versichert, dass er im Besitz einer ausreichenden Fahrerlaubnis ist. Er verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis den Wagen lenken und dass die zulässige Personenbeförderungszahl nicht überschritten wird. Der Fahrer sollte eine zweijährige Fahrpraxis haben. Er verpflichtet sich weiter zu sorgfältiger Benutzung und Behandlung des Fahrzeuges. Das Fahrzeug ist in einwandfrei sauberem Zustand zu übergeben. 3. Der Wagen ist Haftpflicht und Vollkasko mit € 300,-- Selbstbeteiligung versichert. Es besteht ferner eine Insassenversicherung gegen Tod und Invalidität (Versicherungsleistung: pauschal im Todesfall € 25.000,-- bei Invalidität € 50.000,--), evtl. Höherversicherungen sind selbst abzuschließen. Die Versicherungen werden vom Verleiher getragen. Der Kreisjugendring haftet nicht für Schäden, die nicht von den Versicherungen gedeckt sind. Von etwaigen Ansprüchen Dritter ist er insoweit von dem jeweiligen Verantwortlichen freizustellen. 4. Für die Abnützung des Wagens werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt. Tagespauschale (=Mindestausleihgebühr je Tag) 25,00 € (inklusive 125 Frei-Kilometer) Je Mehrkilometer 0,20 € für Mitgliedsverbände aus dem Landkreis 0,25 € für sonst. Jugendgruppen/Schulen aus dem Landkreis 0,35 € für sonstige Entleiher/Verbände/Gruppen 5. Bei selbstverschuldeten Unfällen muss der Entleiher 200,-- € zum Ausgleich des Rabattverlustes der Haftpflichtversicherung sowie die Selbstbeteiligung in Höhe von 300,-- € tragen. Bei einer Schadensbehebung ohne Hinzuziehung der Versicherung, sind anfallende Kosten bis zu einer Höhe von 500 € vom Entleiher zu tragen. 6. Schäden an dem Fahrzeug sind sofort der Geschäftsstelle des Kreisjugendringes zur Behebung zu melden. 7. Etwaige Buß- oder Verwarn-Gelder, auch infolge technischer Mängel, trägt der Entleiher. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Verleih. Der Entleiher überzeugt sich bei Übernahme des Fahrzeugs von dem verkehrssicheren Zustand des Wagens. Der Entleiher trägt die Betriebskosten des Fahrzeugs während der Entleihzeit. Bei Stornierungen behält sich der KJR vor eine Ausfallgebühr während der Bay. Ferienzeit von mind. 5,00 Euro bis max. 15,00 Euro pro Ausleihtag zu verlangen.
DPSG Zeltplatz Altmühlsee Pavillon für betreute Kinder- & Jugendgruppen
Seit 2012 gibt es einen neuen Zeltplatz für betreute Kinder- & Jugendgruppen am Altmühlsee-Südufer. Das Gelände am Seezentrum Wald hat eine Gesamtgröße von ca. 17000 Quadratmeter und ist komplett mit einem Zaun umfriedet. Auf dem Gelände befindet sich ein Sanitärgebäude mit vier Toiletten, zwei Duschen und Waschgelegenheiten je Geschlecht. Des Weiteren gibt es an diesem Gebäude Außenspülbecken. Darüber hinaus können wir vor Ort Bierzeltgarnituren und einen Teil unseres Zeltmaterials gegen Gebühr anbieten. Es gibt hier viel Platz für diverse Aktionen.
Die Übernachtungspreise pro Person beinhalten die Nutzung des Geländes, die Kosten für Strom, Wasser und Abwasser sowie der Abfallentsorgung im normalen Umfang.
Die Preise findet man unter folgendem Link: http://www.dpsg-gunzenhausen.de/zeltplätze/zeltplatz-altmühlsee-pavillon/kosten/
Gegen einen Aufpreis können Brenn- und Bauholz zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus bieten wir einen Zelt-Miet-Service an, wo man direkt bei uns folgende Zelte für ein Lager gegen Gebühr ausleihen kann: Sudan, Felix, Airtex, Küchenzelt, Nepal Vario, Monsun und anderes.
DBVT Receiver STRONG SRT-5200 und DBVT-Antenne, aktiv, SCHWAIGER ANTO2TA
DVBT, sprich terrestisch, digitales TV, das Überallfernsehen, super geeignet für Fußballübertragungen im Freien usw. Die geeignete Antenne ist auch gleich dabei.
Ausgänge: SCART und Ant Koax out, opt. Audi Digital, USB,
Verleihbedingungen 1. Der Kreisjugendring Weißenburg-Gunzenhausen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg, Tel.: 09141/902-250, ist Eigentümer und Halter des umseitig beschriebenen Busses. Dieser Bus wurde u. A. zu dem Zweck angeschafft, ihn gegen Unkostenbeteiligung Mitgliedsverbänden zur Verfügung zu stellen, um diesen im Rahmen der Jugendarbeit Fahrten zu Ausbildungs-, Freizeit-, Ferienzwecken und ähnlichen Gelegenheiten und Veranstaltungen zu ermöglichen. 2. Auf dieser Basis überlässt hiermit der Kreisjugendring Weißenburg-Gunzenhausen dem umseitig benannten Entleiher das Fahrzeug für die angegebene Zeit zur Benutzung. Der Wagen wird voll getankt zu Beginn der Leihzeit vom Entleiher abgeholt und nach Beendigung voll getankt wieder zurückgebracht. Der Entleiher versichert, dass er im Besitz einer ausreichenden Fahrerlaubnis ist. Er verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis den Wagen lenken und dass die zulässige Personenbeförderungszahl nicht überschritten wird. Der Fahrer sollte eine zweijährige Fahrpraxis haben. Er verpflichtet sich weiter zu sorgfältiger Benutzung und Behandlung des Fahrzeuges. Das Fahrzeug ist in einwandfrei sauberem Zustand zu übergeben. 3. Der Wagen ist Haftpflicht und Vollkasko mit € 300,-- Selbstbeteiligung versichert. Es besteht ferner eine Insassenversicherung gegen Tod und Invalidität (Versicherungsleistung: pauschal im Todesfall € 25.000,-- bei Invalidität € 50.000,--), evtl. Höherversicherungen sind selbst abzuschließen. Die Versicherungen werden vom Verleiher getragen. Der Kreisjugendring haftet nicht für Schäden, die nicht von den Versicherungen gedeckt sind. Von etwaigen Ansprüchen Dritter ist er insoweit von dem jeweiligen Verantwortlichen freizustellen. 4. Für die Abnützung des Wagens werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt. Tagespauschale (=Mindestausleihgebühr je Tag) 25,00 € (inklusive 125 Frei-Kilometer) Je Mehrkilometer 0,20 € für Mitgliedsverbände aus dem Landkreis 0,25 € für sonst. Jugendgruppen/Schulen aus dem Landkreis 0,35 € für sonstige Entleiher/Verbände/Gruppen 5. Bei selbstverschuldeten Unfällen muss der Entleiher 200,-- € zum Ausgleich des Rabattverlustes der Haftpflichtversicherung sowie die Selbstbeteiligung in Höhe von 300,-- € tragen. Bei einer Schadensbehebung ohne Hinzuziehung der Versicherung, sind anfallende Kosten bis zu einer Höhe von 500 € vom Entleiher zu tragen. 6. Schäden an dem Fahrzeug sind sofort der Geschäftsstelle des Kreisjugendringes zur Behebung zu melden. 7. Etwaige Buß- oder Verwarn-Gelder, auch infolge technischer Mängel, trägt der Entleiher. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Verleih. Der Entleiher überzeugt sich bei Übernahme des Fahrzeugs von dem verkehrssicheren Zustand des Wagens. Der Entleiher trägt die Betriebskosten des Fahrzeugs während der Entleihzeit. Bei Stornierungen behält sich der KJR vor eine Ausfallgebühr während der Bay. Ferienzeit von mind. 5,00 Euro bis max. 15,00 Euro pro Ausleihtag zu verlangen.
DPSG Zeltplatz Altmühlsee Pavillon für betreute Kinder- & Jugendgruppen
Seit 2012 gibt es einen neuen Zeltplatz für betreute Kinder- & Jugendgruppen am Altmühlsee-Südufer. Das Gelände am Seezentrum Wald hat eine Gesamtgröße von ca. 17000 Quadratmeter und ist komplett mit einem Zaun umfriedet. Auf dem Gelände befindet sich ein Sanitärgebäude mit vier Toiletten, zwei Duschen und Waschgelegenheiten je Geschlecht. Des Weiteren gibt es an diesem Gebäude Außenspülbecken. Darüber hinaus können wir vor Ort Bierzeltgarnituren und einen Teil unseres Zeltmaterials gegen Gebühr anbieten. Es gibt hier viel Platz für diverse Aktionen.
Die Übernachtungspreise pro Person beinhalten die Nutzung des Geländes, die Kosten für Strom, Wasser und Abwasser sowie der Abfallentsorgung im normalen Umfang.
Gegen einen Aufpreis können Brenn- und Bauholz zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus bieten wir einen Zelt-Miet-Service an, wo man direkt bei uns folgende Zelte für ein Lager gegen Gebühr ausleihen kann: Sudan, Felix, Airtex, Küchenzelt, Nepal Vario, Monsun und anderes.
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