Stadt Gunzenhausen - Blick auf den Marktplatz

Landtags- und Bezirkswahlen am Sonntag, 14. Oktober 2018

Vorläufige Ergebnisse der Landtags- und Bezirkswahl


Stimmberechtigt

Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am 14. Oktober 2018

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Nach Erstellung der Wählerverzeichnisse werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe bis 23. September 2018 an die Wahlberechtigten versandt. Wahlberechtigte, die bis zum 23.09.2018 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir, sich bis 28.09.2018 mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung zu setzen.

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder sie am Wahltag nicht auffindbar ist, können Sie jederzeit unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes in Ihrem Wahllokal wählen.

Informationen zur Briefwahl

Wer am Wahltag nicht zur Wahl gehen kann, für den besteht die Möglichkeit, durch Briefwahl zu wählen. Die wählende Person muss dazu einen Antrag stellen, wozu sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden kann.

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden bis spätestens 23. September 2018 allen Wahlberechtigten zugesandt. Ab diesem Zeitpunkt können Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Zu den Landtags- und Bezirkswahlen sind die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, Wahlscheinunterlagen auch via Internet zu beantragen. Die Stadt Gunzenhausen bietet über das Rathaus Service-Portal ein Online-Formular zur Beantragung an. Auch mit Hilfe eines Smartphones, bzw. Tablets und dem persönlichen QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, sowie über die Gunzenhausen-App ist die Beantragung möglich. Zum Ausfüllen dieses Formulars werden die persönlichen Angaben - wie auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen aufgedruckt - benötigt. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt.

Die beantragten Unterlagen können durch die wahlberechtigte Person persönlich oder eine bevollmächtigte Person abgeholt werden oder an die Wohnanschrift oder eine abweichende Wohnadresse gesandt werden.

Der Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 14. Oktober 2017, 18.00 Uhr bei der Stadt Gunzenhausen abgegeben oder in den Hausbriefkasten, Marktplatz 23 eingeworfen werden.
Bei Rücksendung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist der Wahlbrief nicht freizumachen. Wünscht man eine besondere Beförderungsform, z.B. Expressbrief oder Einschreiben, muss das dafür fällige zusätzliche Leistungsentgelt selbst getragen werden. Bei Rücksendungen aus dem Ausland muss für den Wahlbrief das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt bezahlt werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen
Frau Lechner
Herr Stützer
Frau Lautner und
Frau Kröppel

im Einwohnermeldeamt der Stadt Gunzenhausen
im Rathaus, Zimmer 3,

oder unter den Tel.Nrn. 09831/508-127 und -128

Montag und Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr,
Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr,
Donnerstag, von 14.00 bis 17.00 Uhr und
Freitag, von 8.00 bis 12.30 Uhr

gerne zur Verfügung.


Infoflyer des Bayerischen Landtags

Infoflyer des Bayerischen Landtags (pdf) (7,9 MiB)


Bekanntmachungen zu den Landtags- und Bezirkswahl

Wahlbekanntmachung
Bekanntmachung Nr. 225/2018

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Bekanntmachung Nr. 210/2018

Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines bzw. Zusendung von Briefwahlunterlagen auch per Internet möglich
Bekanntmachung Nr. 201/2018

Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl und die Bezirkswahl
Bekanntmachung Nr. 200/2018

Widerspruchsrecht hinsichtlich der Übermittlung von Daten
Bekanntmachung Nr. 88/2018