Kommunalwahl am Sonntag, 8. März 2026
Am Sonntag, 8. März 2026 finden die Wahlen zum Stadtrat, zur Ersten Bürgermeisterin oder zum Ersten Bürgermeister, zur Landrätin oder zum Landrat und die Wahl des Kreistages statt. Zum Stichtag 25. Januar 2026 werden die Wählerverzeichnisse für die Stadt Gunzenhausen erstellt.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am 8. März 2026
- Unionsbürger sind,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Nach Erstellung der Wählerverzeichnisse werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe bis 15. Februar 2026 an die Wahlberechtigten versandt. Wahlberechtigte, die bis zum 15.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir, sich bis 20.02.2026 mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung zu setzen.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder sie am Wahltag nicht auffindbar ist, können Sie jederzeit unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes in Ihrem Wahllokal wählen.
Sie haben die Möglichkeit Briefwahlunterlagen zu online beantragen. Dazu benötigen Sie Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief, der Ihnen bis spätestens 15. Februar 2026 zugestellt wird.
Wer am Wahltag nicht zur Wahl gehen kann, für den besteht die Möglichkeit, durch Briefwahl zu wählen. Die wählende Person muss dazu einen Antrag stellen, wozu sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden kann. Letzter Tag für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können Wahlscheine noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, beantragt werden.
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden Mitte Februar allen Wahlberechtigten zugesandt. Die Stadt Gunzenhausen bietet über das Rathaus Service-Portal ein Online-Formular zur Beantragung an. Auch mit Hilfe eines Smartphones, bzw. Tablets und dem persönlichen QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, ist die Beantragung möglich. Zum Ausfüllen dieses Formulars werden die persönlichen Angaben - wie auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen aufgedruckt - benötigt. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt.
Die beantragten Unterlagen können durch die wahlberechtigte Person persönlich oder eine bevollmächtigte Person abgeholt werden oder an die Wohnanschrift oder eine abweichende Wohnadresse gesandt werden.
Bitte beachten: Ein Versand und auch die Ausgabe der Briefwahlunterlagen im Rathaus ist auf Grund gesetzlicher Bestimmungen erst ab 16. Februar 2026 möglich.
Der Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 8. März 2026, 18.00 Uhr bei der Stadt Gunzenhausen abgegeben oder in den Hausbriefkasten, Marktplatz 23 eingeworfen werden.
Bei Rücksendung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist der Wahlbrief nicht freizumachen. Wünscht man eine besondere Beförderungsform, z.B. Expressbrief oder Einschreiben, muss das dafür fällige zusätzliche Leistungsentgelt selbst getragen werden. Bei Rücksendungen aus dem Ausland muss für den Wahlbrief das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt bezahlt werden.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einwohnermeldeamt der Stadt Gunzenhausen, Marktplatz 23, Zimmer 3
oder unter den Tel.-Nrn. 09831/508-127, -128 und -129
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag, von 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag, von 14.00 bis 17.00 Uhr und
Freitag, von 8.00 bis 12.30 Uhr
gerne zur Verfügung.
Mit dem Probestimmzettel zur Stadtratswahl am 8. März 2026 in Gunzenhausen können Sie schon vorab die Stimmenvergabe testen. Das bayerische Kommunalwahlrecht bietet nahezu unbegrenzte Möglichkeiten der Stimmabgabe. Hier können Sie mit den Parteien und Kandidaten, die in Gunzenhausen zur Stadtratswahl antreten, eine Probewahl durchführen. Es besteht die Möglichkeit Listenkreuze zu setzen und / oder den Kandidaten ein bis drei Stimmen per Mausklick zu geben. Durch Klick auf einen Namen können Sie den Kandidat / die Kandidatin streichen.
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Links
Weitere Informationen zur Kommunalwahl auf diesen Seiten:
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
=> zugelassene Wahlvorschläge zur Wahl des Landrats und des Kreistages in den Amtsblättern 4/2026 und 5/2026 (Link zum Amtsblatt des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen)
Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
Informationen beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Bekanntmachungen zur Kommunalwahl
32/2026 - Versendung von Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl am 08.03.2026
29/2026 - Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags am 08.03.2026
28/2026 - Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats am 08.03.2026
23/2026 - Änderung von Wahllokalen zur Kommunalwahl im März 2026
21/2026 - Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats
6/2026 - Eingereichte Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats am 8. März 2026
179/2025 - Erreichbarkeit Gemeindewahlleiter
178/2025 - Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungsunterschriften Kommunalwahl 2026