Informationen zum Thema Corona in der Stadt Gunzenhausen

Auf dieser Seite wollen wie Sie über den aktuellen Stand und die Maßnahmen zum Thema Corona in Gunzenhausen informieren. Weitere Hinweise und Zahlen finden Sie auf der Seite des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen unter https://www.landkreis-wug.de/corona-pandemie-uebersicht/

18.08.2022 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird verlängert

In Bayern wird die 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um weitere vier Wochen bis einschließlich 12. September 2022 verlängert.

Weiterführende können der Internetseite der Bayerischen Staatsregierung entnommen werden: Coronavirus in Bayern - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

30.06.2022 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird verlängert

In Bayern wird die 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um weitere vier Wochen bis einschließlich 30. Juli 2022 verlängert. Zudem wurden die Bestimmungen zur Maskenpflicht angepasst.

Weiterführende können der Internetseite der Bayerischen Staatsregierung entnommen werden: Coronavirus in Bayern - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

25.05.2022 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird verlängert

In Bayern wird die 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um weitere vier Wochen bis einschließlich 25. Juni 2022 verlängert. Zudem wurden die Bestimmungen zur Maskenpflicht angepasst. Im ÖPNV gilt zum Schutz weiterhin FFP2-Maskenpflicht, in anderen Bereichen reicht nun unter Umständen eine medizinische Maske.

Weiterführende können der Internetseite der Bayerischen Staatsregierung entnommen werden: Coronavirus in Bayern - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

27.04.2022 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird verlängert

In Bayern wird die 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um weitere vier Wochen bis einschließlich 28. Mai 2022 verlängert.

Näheres können Sie dem Bericht aus der Kabinettsitzung der Staatsregierung vom 26. April 2022 entnehmen: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 26. April 2022: – Bayerisches Landesportal (bayern.de)

03.04.2022 Umsetzung von Corona-Basisschutzmaßnahmen in Bayern

Ab dem 3. April 2022 setzt Bayern Corona-Basisschutzmaßnahmen um und empfiehlt auch weiterhin Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu beachten.

Nähere Informationen können Sie im Kabinettsbericht vom 29. März 2022 nachlesen: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 29. März 2022 – Bayerisches Landesportal (bayern.de)

30.03.2022 Impfen im Impfzentrum Weißenburg ohne Termin

Ab dem 1. April 2022 sind im Impfzentrum in Weißenburg nur noch Impfungen ohne Termin möglich, darauf hat das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen nun hingewiesen.

Zudem hat das Impfzentrum in der Wildbadstraße ab dem 1. April von Dienstag bis Samstag zwischen 9 und 16.30 Uhr geöffnet.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen unter Corona Newsticker - Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen (landkreis-wug.de).

15.03.2022 Corona-Maßnahmen bis 2. April verlängert

Am 15. März hat der Freistaat Bayern zahlreiche Corona-Maßnahmen übergangsweise bis zum 2. April 2022 verlängert.

Nähere Informationen zu den aktuell im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen geltenden Regelungen erhalten Sie auf der Seite des Landratsamtes unter Übersicht - Informationen zur Corona-Pandemie - Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen (landkreis-wug.de).

09.03.2022 Umgang mit positiven PCR-Test

Aktuell bittet das Gesundheitsamt des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen positive PCR-Tests oder den Status als enge Kontaktperson online zu melden.

Weiterführende Informationen und das zugehörige Online-Formular erhalten Sie auf der Seite des Landkreises unter Verhalten bei einem positiven Corona-Testergebnis (landkreis-wug.de).

15.02.2022 Weitere Anpassung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Am Donnerstag, 17 Februar 2022, wird die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erneut angepasst.

Näheres erfahren Sie im Kabinettsbericht unter Bericht aus der Kabinettssitzung vom 15. Februar 2022 – Bayerisches Landesportal (bayern.de).

14.02.2022 Anpassung der Testverordnung

Am 12. Februar 2022 hat sich die sog. Testverordnung geändert. Der Testverordnung ist beispielsweise zu entnehmen, welcher Personenkreis zu einem kostenlosen PCR-Test berechtigt ist.

Nähere Informationen zur aktuell gültigen Fassung erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen unter PCR-Testangebote ab 11. Oktober 2021 - Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen (landkreis-wug.de).

26.01.2022 Anpassung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Am 27. Januar 2022 wird die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erneut angepasst. U.a. wurden die Kapazitätsbeschränkungen bei Kulturveranstaltungen neu geregelt.

Näheres erfahren Sie im Kabinettsbericht unter 220125-Ministerrat.pdf (bayern.de).

17.01.2022 Medizinisches Personal, Pflegepersonal sowie Hilfspersonal vorsorglich gesucht

Mit Blick auf die besonders ansteckende Omikron-Variante und daraus drohenden Personalengpässen in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Kliniken und ambulanten Diensten im Landkreis ruft Landrat Manuel Westphal interessierte Freiwillige vorsorglich dazu auf, sich für mögliche Unterstützungseinsätze im Landkreis zu melden. Der dringende Aufruf an freiwillige Helferinnen und Helfer richtet sich dabei an alle Personen mit medizinischen oder pflegerischen Qualifikationen oder Vorkenntnissen, jedoch auch an Hilfskräfte ohne Vorkenntnisse, die in den Einrichtungen und ambulanten Diensten des Gesundheitssektors unterstützend außerhalb der unmittelbaren pflegerischen Versorgung eingesetzt werden können.

Interessiertes Pflegepersonal sowie Hilfspersonal können für ihre Meldung die bestehende Internetplattform des Pflegepools Bayern nutzen. Die Anmeldung erfolgt dabei über ein bereitgestelltes Online-Formular im Internet unter https://www.pflegepool-bayern.de/anmeldung-zum-pflegepool/.

Antworten zu den wichtigsten Fragen des Einsatzes von freiwilligen Helferinnen und Helfern im Rahmen des Pflegepools Bayern sind unter www.pflegepool-bayern.de/fragen-antworten zu finden. Für Rückfragen stehen auch die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes Altmühlfranken unter der Telefonnummer 09141 902-379 sowie das Klinikum Altmühlfranken unter der Telefonnummer 09831 52-2000 zur Verfügung.

15.01.2022 Anpassung der Quarantäneregelungen

Am 14. Januar 2022 wurden auf Bundesebene die Quarantäneregelungen für Kontaktpersonen und für Verdachtspersonen angepasst.

Nähere Informationen zu den neuen Bestimmungen erhalten Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen unter "Kontaktnachverfolgung".

29.12.2021 3G in allen Amtsgebäuden der Stadt Gunzenhausen

Die Omikron-Variante des Corona-Virus ist längst in Deutschland angekommen. Es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die ersten Infektionen gemeldet werden. Auf diese dynamische Lage gilt es sich einzustellen und bestehende Regelungen anzupassen. Für einen noch besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger gilt daher ab Montag, 3. Januar 2022, die sog. 3G-Regel für den Zugang zu Amtsgebäuden der Stadt Gunzenhausen. Hierauf wurde die Stadt in einem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration hingewiesen.

„Zuletzt ist die Inzidenz zwar gesunken, doch die Situation trügt ein wenig“, so Erster Bürgermeister Karl-Heinz Fitz. „Omikron ist sehr ansteckend und daher müssen wir uns bestmöglich auf die neue Situation einstellen. Als Verwaltung beraten wir regelmäßig über sinnvolle und gut umsetzbare Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Kontakte zu reduzieren, erscheint uns hierbei als eines der wirksamsten Mittel. Bis auf weiteres beschränken wir den Zugang zu Rathaus und Außenstellen. Persönliche Termine sollten telefonisch, schriftlich oder online vereinbart werden. Bitte verzichten Sie auf nicht notwendige Vorsprachen. Vieles lässt sich auch ohne Gang ins Rathaus erledigen.“

Betroffen von der 3G-Regel sind Rathaus und alle Amtsgebäude, inklusive der Geschäftsräume des Zweckverbands Altmühlsee. Für die Stadt- und Schulbücherei Gunzenhausen gilt nach wie vor die 2G-Regel. In allen Fällen bitten wir um gültige Impf-, Genesenen- oder Testnachweise, die unaufgefordert beim Betreten von Amtsgebäuden vorgezeigt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass in allen Räumlichkeiten die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt.

„Leider bedeutet die Umsetzung der 3G-Regel, dass wir Türen zu den Amtsgebäuden geschlossen halten müssen“, betont der Bürgermeister. „Bitte klingeln Sie und halten Sie Ihre Nachweise bereit. Sie werden dann von den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern am Eingang abgeholt.“

23.12.2021 Verordnung zur Änderung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde nochmals angepasst. Die Änderungen finden Sie hier: BayMBl. 2021 Nr. 949 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)

Weiterführende Informationen zu den Bestimmungen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landkreises unter Corona-Regelungen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (landkreis-wug.de).

07.12.2021 Neues Impfangebot in der Stadthalle Gunzenhausen

Die Anmeldung zu einer Impfung in der Gunzenhäuser Stadthalle erfolgt ausschließlich über die Homepage des Klinikums Altmühlfranken unter www.klinikum-altmuehlfranken.de.

In den Räumlichkeiten der Stadthalle sind die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Es besteht FFP2-Maskenpflicht.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landkreises unter Impfzentrum im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (landkreis-wug.de).

24.11.2021 Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist in Kraft getreten

Aufgrund zuletzt stark gestiegener Infektionszahlen wurden die Corona-Regelungen im Freistaat angepasst.

Mittlerweile ist die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten.

Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen unter Corona-Regelungen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (landkreis-wug.de) abrufbar.

09.11.2021 bayernweite Krankenhausampel auf "rot"

Aufgrund gestiegener Infektionszahlen steht die bayernweite Krankenhausampel seit dem 9. November 2021 auf "rot".

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen unter Ampelphase-rot-Corona-Regelungen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (landkreis-wug.de).

06.11.2021 bayernweite Krankenhausampel auf "gelb"

Aufgrund gestiegener Infektionszahlen steht die bayernweite Krankenhausampel mittlerweile auf "gelb".

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen unter Ampelphase-gelb-Corona-Regelungen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (landkreis-wug.de).

06.10.2021 Anpassung der Bestimmungen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Am 6. Oktober 2021 wurden die Corona-Regeln auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erneut angepasst.

 

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landratsamtes unter: 10-06-aktuell-Corona-Regelungen - Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen (landkreis-wug.de)

02.09.2021 Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist in Kraft getreten

Am Donnerstag, den 02. September 2021, tritt die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Die Verordnung finden Sie unter folgenden Link: BayMBl. 2021 Nr. 615 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)

Weiterführende Informationen erhalten Sie u.a. auf der Seite des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen unter Corona-Regelungen - Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen (landkreis-wug.de).

29.08.2021 Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gelten neue Corona-Regeln

Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hat an drei aufeinanderfolgenden Tagen den maßgeblichen Inzidenzwert von 50 überschritten. Daher gelten ab Sonntag, 29. August 2021, neue Corona-Regeln.

Diese neuen Regelungen finden Sie auf der Seite des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen unter folgendem Link: Aktuelles 12 - Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen (landkreis-wug.de)

27.08.2021 Die sog. "3G-Regel" gilt in Gunzenhausen

Nachdem im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die 7-Tage-Inzidenz in den letzten Tagen stark angestiegen ist, gilt ab dem 27. August 2021 die sog. 3G-Regel.

Nähere Informationen zu den Auswirkungen erhalten Sie beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen unter folgendem Link: https://www.landkreis-wug.de/30-03-regelungen-corona-pandemie/

23.08.2021 Neue Corona-Regeln ab Montag, 23. August 2021

Ab Montag, 23. August 2021, gelten auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen neue Corona-Regeln. Mit Blick auf die kommenden Herbst- und Wintermonate wurden weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beschlossen. Nachzulesen sind die neuen Corona-Regeln u.a. in der Pressemitteilung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom 20. August 2021. Die Meldung finden Sie hier: Holetschek: Am Montag treten neue Corona-Regeln in Kraft - Bayerns Gesundheitsminister ruft weiterhin zu Umsicht und Vorsicht im Kampf gegen die Corona-Pandemie auf - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Hier finden Sie die Verordnung zur Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 20. August 2021: BayMBl. 2021 Nr. 584 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)

27.07.2021 Verordnung zur Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. Juli 2021

Hier finden Sie die Verordnung zur Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. Juli 2021: Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (verkuendung-bayern.de)

14.07.2021 Verordnung zur Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. Juli 2021

Hier finden Sie die Verordnung zur Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. Juli 2021: Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (verkuendung-bayern.de)

30.06.2021 Verordnung zur Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30. Juni 2021

Hier finden Sie die Verordnung zur Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30. Juni 2021: Verordnung zur Änderung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (verkuendung-bayern.de)

25.06.2021 Verordnung zur Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 22. Juni 2021

Hier finden Sie die Verordnung zur Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 22. Juni 2021: BayMBl. 2021 Nr. 419 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)

07.06.2021 Neue Regelungen nach der 13. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) gelten ab 07. Juni 2021

Aufgrund gesunkener Infektionszahlen gelten im Freistaat Bayern ab 07. Juni 2021 die neuen Regelungen nach der 13. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BaylfSMV). Zudem wurde der Katastrophenfall zum 07. Juni 2021 aufgehoben.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen unter www.landkreis-wug.de.

01.06.2021 7-Tage-Inzidenz im Landkreis unter 50: Weitere Öffnungsschritte

Die sog. 7-Tage-Inzidenz von 50 wurde im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen in den letzten fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten. Aus diesem Grund sind ab 01. Juni 2021 weitere Öffnungsschritte möglich. Unter anderem entfällt die Testpflicht in den Bereichen Außengastronomie und Kultur.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen unter www.landkreis-wug.de.

25.05.2021 7-Tage-Inzidenz im Landkreis unter 100: Weitere Öffnungsschritte sind möglich

In den vergangenen Tagen wurde im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die 7-Tage-Inzidenz von 100 unterschritten. Daher sind ab Dienstag, 25. Mai 2021, weitere Öffnungsschritte möglich. Da das Infektionsgeschehen stabil unter 100 ist, hat das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen das Einvernehmen des Bayerischen Gesundheitsministeriums für weitere Öffnungsschritte beantragt und dieses über die Pfingstfeiertage erhalten.

 

14.05.2021 Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. Mai 2021

Hier finden Sie die Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. Mai 2021: Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (verkuendung-bayern.de)

06.05.2021 Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 05. Mai 2021

Hier finden Sie die Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 05. Mai 2021: Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung (verkuendung-bayern.de)

03.05.2021 7-Tage-Inzidenz im Landkreis unter 150: Click & Meet wieder zulässig

Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen lag die 7-Tage-Inzidenz laut RKI fünf Tage in Folge unter dem Wert 150. Laut der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist ab dem 4. Mai Click & Meet mit negativem Test wieder zulässig.

Das Click & Meet im genannten Rahmen ist eine Lockerung für die Ladengeschäfte, die nicht bereits inzidenzunabhängig öffnen durften.

27.04.2021 Bericht aus der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung von 27. April 2021

Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei vom 27. April 2021:

210427-Ministerrat.pdf (bayern.de)

 

27.04.2021 Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 27. April 2021

Hier finden Sie die Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 27. April 2021: BayMBl. 2021 Nr. 290 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)

22.04.2021 Verordnung zur Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 22.04.2021

Hier finden Sie die Verordnung zur Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 22. April 2021: Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (verkuendung-bayern.de)

16.04.2021 Verordnung zur Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 16.04.2021

Hier finden Sie die Verordnung zur Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 16. April 2021: BayMBl. 2021 Nr. 280 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)

12.04.2021 Verordnung zur Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 09. April 2021

Hier finden Sie die Verordnung zur Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 09. April 2021: BayMBl. 2021 Nr. 261 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)

06.04.2021 Verordnung zur Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 25. März 2021

Hier finden Sie die Verordnung zur Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 25. März 2021: BayMBl. 2021 Nr. 224 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)

12.02.2021 Verordnung zur Änderung der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 12. Februar 2021

Hier finden Sie die Verordnung zur Änderung der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 12. Februar 2021: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-112/

28.01.2021 Verordnung zur Änderung der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom

Hier finden Sie die Verordnung zur Änderung der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 20. Januar 2021: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-54/

20.01.2020 FFP2-Masken für pflegende Personen

Die Landratsämter stellen pflegenden Personen einmalig 3 FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung. Die Verteilung erfolgt über die Gemeinden. Als Nachweis ist der Pflegebescheid mitzubringen, aus dem hervorgeht, dass die pflegebedürftige Person in Gunzenhausen wohnt.

Die Verteilung erfolgt an folgenden Tagen im Foyer der Stadthalle:

Montag, 25. Januar, 9 bis 13 Uhr
Dienstag, 26. Januar, 9 bis 13 Uhr
Mittwoch, 27. Januar, 9 bis 13 Uhr
Donnerstag, 28. Januar,  9 bis 13 Uhr und 15 bis 19 Uhr.

Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

19.01.2021 Hinweise zur Online-Impfregistrierung

Wie kann ich mich zur Impfung gegen das Corona-Virus anmelden? Siehe: https://intranet.landkreis-wug.de/media/5482/nr-2021_014-informationen-zur-online-impfregistrierung.pdf

18.01.2021 Verordnung zur Änderung der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15.01.2021
Hier finden Sie die Verordnung zur Änderung der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Januar 2021: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-34/
15.01.2021 15-km-Grenze für Gunzenhausen

Die 7-Tage-Inzidenzzahl im Landkreis ist weiterhin hoch. Damit bleibt die 15-km-Regelung weiter bestehen. Um den Bürgerinnen und Bürgern Gunzenhausens die Orientierung zu erleichtern, finden Sie anbei eine Karte, auf der die Außengrenze des 15-km-Radius eingezeichnet ist.

12.01.2021 Anmeldung zur Corona-Impfung

Die Anmeldung zur Corona-Impfung kann erfolgen:

Unter der Telefonnummer 09831 52-2041, Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr

oder online

Unter www.impfzentren.bayern.de

Stets aktuelle Informationen zum Thema Impfen erhalten Sie auf der Seite des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen unter: https://impfzentrum-altmuehlfranken.de/

 

11.01.2021 Verordnung zur Änderung der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 8. Januar 2021

Hier finden Sie die Verordnung zur Änderung der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 8. Januar 2021: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-5/

18.12.2020 Aktualisierte Information zu Bestattungen aufgrund der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Dezember 2020

Nach §2 der 11. BaylfSMV ist das Verlassen der Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Ein triftiger Grund ist nach § 2 Satz 2 Nr. 9 die Teilnahme an "Beerdigungen im engsten Familien- und Freundeskreis". Solche Beerdigungen dürfen durchgeführt werden.

Der Begriff "Beerdigung" umfasst jegliche organisierte Zusammenkunft von Trauernden anlässlich eines Trauerfalls und damit insbesondere Trauerfeiern, ein Requiem, Rosenkranz- und Totengebete, Aussegnungen, Abschiednahmen sowie die Beisetzung an der Grabstätte. Dies gilt unabhängig davon, ob der jeweilige Teil der Beerdigung in einer Kirche, auf einem gemeindlichen oder kirchlichen Friedhof, in einem Krematorium oder etwa den Räumen eines Bestattungsunternehmens stattfindet.

Der "engste Familienkreis" bestimmt sich nach den Vorgaben von § 4 Abs. 1 Satz 4 der 11. BaylfSMV. Insgesamt sollte der "engste Familien- und Freundeskreis" im Regelfall nicht mehr als 25 Trauergäste umfassen. In Gebäuden ist der Teilnehmerkreis im Übrigen durch die Anzahl der Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird, beschränkt und kann im Infektionsschutzkonzept des Trägers der Örtlichkeit zahlenmäßig weiter eingeschränkt werden.

Im Übrigen sind für die Durchführung von Beerdigungen weiterhin die Regeln für Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften nach § 6 der 11. BaylfSMV entsprechend anwendbar. Damit gelten für Beerdigungen folgende weiteren Vorgaben:

- Zwischen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren.

- Für die Besucher gilt Maskenpflicht.

- Gemeindegesang ist untersagt.

- Es besteht ein Infektionsschutzkonzept des Trägers der Örtlichkeit, das die Infektionsgefahren im Hinblick auf die örtlichen Traditionen und Gegebenheiten minimiert. Dieses hat insbesondere Maßnahmen zur Einhaltung der dargestellten Vorgaben sowie zur Reinigung und Lüftung (in Gebäuden) zu umfassen. Bei der Erstellung des Konzepts sind die berechtigten Interessen der Angehörigen an einer angemessenen und würdigen Durchführung der Beerdigung zu berücksichtigen. Das Infektionsschutzkonzept ist auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Eine anschließende Zusammenkunft der Trauergäste ist nach § 5 Satz 1 der 11. BaylfSMV untersagt. Zulässig ist eine Zusammenkunft des in § 4 Abs. 1 Satz 1 der 11. BaylfSMV genannten Personenkreises im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken vorbehaltlich der nächtlichen Austangssperre in § 3 der 11. BaylfSMV.

Gegen eine Abschiednahme am offenen Sarg bestehen keine Bedenken, wenn beim Verstorbenen keine Anhaltspunkte für eine Infektionskrankheit nach § 7 der Bestattungsverordnung vorliegt.

17.12.2020 Neue Regelungen bei Eheschließungen aufgrund der Elften Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat uns zur Information aktualisierte Hinweise zu standesamtlichen Eheschließungen übermittelt:


„Bei einer standesamtlichen Eheschließung, mit der gemeinsamen Erklärung des Ehewillens bei verpflichtender Anwesenheit des Standesbeamten und Dokumentation dieses Umstandes, handelt es sich um die Vornahme einer Amtshandlung im staatlichen Aufgabenbereich und nicht um eine Veranstaltung bzw. Ansammlung im Sinne des § 5 der 11. BayIfSMV. Auch in Ausnahmesituationen wie dieser muss Heiratswilligen der Zugang zur Vornahme solcher Amtshandlungen grundsätzlich möglich sein. Dabei können aber die gegenwärtige Pandemielage und daraus resultierende Vorgaben nicht unberücksichtigt bleiben.


An einer standesamtlichen Eheschließung dürfen in jedem Fall alle Personen teilnehmen, die für eine rechtswirksame Eheschließung zwingend erforderlich sind. Dies sind der Standesbeamte, die beiden Eheschließenden und ggf. der oder die Dolmetscher. Gesetzlich für eine Teilnahme an der Eheschließung vorgesehen sind daneben auf Wunsch der Eheschließenden ggf. ein oder zwei Trauzeugen. Neben diesem Personenkreis können mit Blick auf die Regelungen der 11. BayIfSMV zur Kontaktbeschränkung nur die Angehörigen des Hausstands bzw. der Hausstände der Eheschließenden anwesend sein. Insgesamt darf die Personenzahl von höchstens fünf Personen (hierzu zählen nicht der Standesbeamte und ggf. der Dolmetscher) nicht überschritten werden.

Zu den genannten Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.


Was insoweit bei der Durchführung der Eheschließung mit Blick auf die unterschiedlichen ört- lichen Gegebenheiten sowie im Hinblick auf die geltenden Hygieneregeln und nach Maßgabe örtlicher Infektionsschutzkonzepte bzw. infektionsschutzrechtlicher Anordnungen zu beachten ist, entscheidet das Standesamt vor Ort. Einzelheiten sollten auch mit den Eheschließenden im Einzelfall vorab geklärt werden.

17.12.2020 Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Hier finden Sie die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-737/

15.12.2020 Hinweis für die zwingende Vorgehensweise bei Bestattungen auf Grund der Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

Aktualisierte Informationen zu Bestattungen aufgrund der Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 8. Dezember 2020:

Nach § 3 der 10. BaylfSMV ist das Verlassen der Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Ein triftiger Grund ist nach §3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 die Teilnahme an "Beerdigungen im engsten Familienkreis". Solche Beerdigungen dürfen durchgeführt werden. Der Begriff "Beerdigung" umfasst dabei insbesondere Trauerfeiern, Totengebete, Aussegnungen, Abschiednahmen sowie die Beisetzung an der Grabstätte. Dies gilt unabhängig davon, ob der jeweilige Teil der Beerdigung in einer Kirche, auf einem gemeindlichen oder kirchlichen Friedhof, in einem Krematorium oder etwa den Räumen eines Bestattungsunternehmens stattfindet.

Der "engste Familienkreis" umfasst jedenfalls Verwandte und Verschwägerte des Verstorbenen im ersten und zweiten Grad sowie den Ehegatten/Lebenspartner beziehungsweise nichtehelichen Lebensgefährten des Verstorbenen. Insgesamt dürfte dieser Kreis im Regelfall nicht mehr als 25 Trauergäste umfassen. In Gebäuden ist der Teilnehmerkreis im Übrigen durch die Anzahl der Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird, beschränkt und kann im Infektionsschutzkonzept des Trägers der Örtlichkeit zahlenmäßig weiter eingeschränkt werden.

Im Übrigen sind für die Durchführung von Beerdigungen weiterhin die Regeln für Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften nach § 6 der 10. BaylfSMV entsprechend anwendbar. Damit gelten für Beerdigungen folgende weitere Vorgaben:

- Zwischen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren.

- Für die Besucher gilt Maskenpflicht.

- Gemeindegesang ist untersagt.

- Es besteht ein Infektionsschutzkonzept des Trägers der Örtlichkeit, das die Infektionsgefahren im Hinblick auf die örtlichen Traditionen und Gegebenheiten minimiert. Dieses hat insbesondere Maßnahmen zur Einhaltung der dargestellten Vorgaben sowie zur Reinigung und Lüftung (in Gebäuden) zu umfassen. Das Infektionsschutzkonzept ist auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Für eine anschließende Zusammenkunft der Trauergäste gilt § 5 Satz 1 der 10. BaylfSMV zu Veranstaltungen. Diese ist nach § 5 Satz 1 der 10. BaylfSMV zu beachten. Zulässig ist eine Zusammenkunft des in § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 der 10. BaylfSMV genannten Personenkreises im öffentlichen Raum oder in privat genutzten Räumen.

Für den Umgang mit SARS-CoV-2-Infizierten Verstorbenen gelten weiterhin die Anforderungen von § 7 der Bestattungsverordnung.

Gegen eine Abschiednahme am offenen Sarg bestehen keine Bedenken, wenn beim Verstorbenen keine Anhaltspunkte für eine Infektionskrankheit im Sinne von § 7 der Bestattungsverordnung vorliegen.

11.12.2020 Inzidenzzahl über 200 - was ändert sich?

Am Freitag, 11. Dezember ist die 7-Tage-Inzidenzzahl im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen auf über 200 geklettert. Damit greifen ab Samstag, 12. Dezember 2020 zu den bisher geltenden Regeln weitere Einschränkungen.

Alle Ämter des Rathauses einschließlich Einwohnermeldeamt, Sozialamt und Ordnungsamt können ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache aufgesucht werden.

Von 21 Uhr bis 5 Uhr herrscht eine generelle Ausgangssperre. Ausnahmen sind medizinische oder veterinärmedizinische Notfälle oder unaufschiebbare medizinische Behandlungen wie z.B. Dialyse.

Wer berufliche oder dienstliche Tätigkeiten oder unaufschiebbare Ausbildungszwecke zu verrichten hat, ist ebenfalls von der Ausgangssperre ausgenommen. Befreit von der Ausgangssperre sind auch Personen, die ihr Sorge- und Umgangsrecht wahrnehmen, die unaufschiebbare Betreuungen unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger zu erledigen haben und die Begleitung Sterbender. Ausgenommen sind auch Personen, die zu der Zeit Tiere versorgen müssen. Erlaubt ist die Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften im Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember 2020. Auch ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe würden von der Ausgangssperre befreien.

Die Bevölkerung wird gebeten, sich strikt an die Ausgangssperre zu halten.

Sowohl Wochenmarkt wie auch Bauernmarkt dürfen zur Versorgung der Bevölkerung stattfinden. Märkte zum Warenverkauf sind untersagt.

An allen Schulen findet ab der achten Jahrgangsstufe kein Unterricht in Präsenzform statt. Ausnahme sind Abschlussklassen und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung.

Der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulen in Präsenzform ist untersagt.

Hier geht's zur entsprechenden Pressemitteilung des Landratsamtes: https://www.landkreis-wug.de/corona-newsticker/

 

09.12.2020 Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Die Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier: Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

08.12.2020 Ministerrat beschliesst weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Hier finden Sie die Beschlüsse des Bayerischen Ministerrats vom 06.12.2020: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-6-dezember-2020/?seite=1617

01.12.2020 Neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Hier finden Sie die neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-683/

 

11.11.2020 Hinweis für die zwingende Vorgehensweise bei Bestattungen auf Grund der Vorgaben des Bayeri-schen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

Aktualisierte Informationen zu Bestattungen auf Grund der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) vom 30.10.2020 (BayMBl. 2020 Nr. 616).

Für Bestattungen sind die Regeln für Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften nach § 6 der 8. BayIfSMV entsprechend anwendbar. Damit gelten für Trauerfeiern, Totengebete, Aussegnungen, Abschiednahmen sowie die Beisetzung an der Grabstätte folgende zwingende Vorgaben:

Zwischen allen Teilnehmern ist ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten; dies gilt nicht für Angehörige des eigenen Hausstandes sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, jedoch max. 10 Personen.

In der Leichenhalle dürfen nur so viele Personen an der Trauerzeremonie teilnehmen, dass der Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet ist (Alter Friedhof: 16 Plätze, Neuer Friedhof: 20 Plätze, Frickenfelden: 16 Plätze). Die Türen bleiben während der Zeremonie geöffnet.

In Gebäuden besteht Maskenpflicht bis alle ihre Plätze eingenommen haben.

Im Freien besteht Maskenpflicht bis sich die Besucher an ihrem Platz befinden, z.B: einen Stehplatz am Grab. Unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m, mit Ausnahme von Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands, aber maximal 10 Personen, darf die Maske abgenommen werden. Aufgrund der Schwierigkeit der Einschätzung des Mindestabstands im Freien wird empfohlen, die Mund-Nasen-Bedeckung dauerhaft zu tragen.

Weiterhin ist zu beachten:

Die Mikrofone sind nach jedem Sprecher/jeder Sprecherin zu desinfizieren.

Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig.

Auf Erdwurf und Weihwassergaben sowie Kondolenzlisten muss verzichtet werden, wenn die hierfür vorgegebenen Desinfektionsmaßnahmen (Wischdesinfektion nach jeder Benutzung) nicht gewährleistet werden können.

Wir empfehlen, von einer öffentlichen Bekanntgabe des Bestattungstermins (Presse, Internet o.Ä.) Abstand zu nehmen, um die oben genannten Vorgaben einzuhalten.

Für die Bestattung von Urnen gelten dieselben Vorgaben.

 

 

05.11.2020 Standesamtliche Eheschließungen

Bei einer standesamtlichen Eheschließung handelt es sich um die Vornahme einer Amtshandlung im staatlichen Aufgabenbereich und nicht um eine Veranstaltung bzw. Versammlung im Sinne der 8. BayIfSMV.  

Es dürfen deshalb derzeit folgende Personen bei einer standesamtlichen Eheschließung anwesend sein:

- der Standesbeamte,

- die beiden Eheschließenden,

- ggf. der oder die Dolmetscher,

- sowie auf Wunsch der Eheschließenden ein oder zwei Trauzeugen.

Neben diesem Personenkreis dürfen die Angehörigen des Hausstands bzw. der Hausstände der Eheschließenden zusätzlich anwesend sein. Insgesamt darf die Personenzahl von höchstens zehn Personen (hierzu zählen nicht der Standesbeamte und ggf. der Dolmetscher) nicht überschritten werden.

Für alle Teilnehmer gilt die Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden.

Ein Hochzeitsspalier vor den Trauorten bzw. Sektausschank in oder vor den Trauorten ist nicht zulässig. Fotoaufnahmen können nur von den zulässigen Teilnehmer der Eheschließung erfolgen.

06.10.2020: Hinweis auf die zwingende Vorgehensweise bei Bestattungen

Aktualisierte Informationen zu Bestattungen auf Grund der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BaylfSMV) vom 19.06.2020 (BayMBI. 2020 Nr. 348, BayRS 2126-1-1OG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 07.07.2020.

Für Bestattungen sind die Regeln für Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften nach §6 der 6. BaylfSMV entsprechend anwendbar. Damit gelten für Trauerfeiern, Totengebete, Aussegnungen, Abschiednahmen sowie die Beisetzung an der Grabstätte folgende zwingende Vorgaben:

- Zwischen Personen ist ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Dies gilt nicht für Personen, die in einem gemeinsamen Hausstand leben, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, sowie Angehörige eines weiteren Hausstandes.

- In der Leichenhalle dürfen nur so viele Personen an der Trauerzeremonie teilnehmen, dass der Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet ist (Alter Friedhof: 16 Plätze, Neuer Friedhof: 20 Plätze, Frickenfelden: 15 Plätze). Die Türen bleiben während der Zeremonie geöffnet.

- In Gebäuden besteht Maskenpflicht für Personen, solange sie sich nicht an ihrem Sitzplatz befinden.

- Im Freien beträgt die Höchstteilnehmerzahl 200 Personen. Die teilnehmenden Personen haben einen Abstand von 1,5 m zu wahren, soweit sie nicht in einem gemeinsamen Hausstand leben. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wird empfohlen.

Weiterhin ist zu beachten:

- Die Mikrofone sind nach jedem Sprecher / jeder Sprecherin zu desinfizieren.

- Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig.

- Auf Erdwurf und Weihwassergaben sowie Kondolenzlisten muss verzichtet werden, wenn die hierfür vorgegebenen Desinfektionsmaßnahmen (Wischdesinfektion nach jeder Benutzung) nicht gewährleistet werden können.

- Wir empfehlen, von einer öffentlichen Bekanntgabe des Bestattungstermins (Presse, Internet o.Ä.) Abstand zu nehmen, um die oben genannten Vorgaben, insbesondere zur maximalen Teilnehmerzahl, einzuhalten.

Für die Bestattung von Urnen gelten dieselben Vorgaben.

06.10.2020: Siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Die siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.10.2020 finden sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-562/

10.06.2020: Gästezahl bei Trauungen erhöht

Aufgrund der jüngsten Verordnung der Staatsregierung beträgt die aktuell zulässige Teilnehmerzahl bei Eheschließungen 16 Personen (einschl. Brautpaar und evtl. Trauzeugen)

12.05.2020: Maskenpflicht - auch auf dem Wochenmarkt

Aufgrund der jüngsten Änderung der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung besteht nun auch auf Märkten Maskenpflicht. Dies gilt sowohl für das Standpersonal sowie für Kunden und deren Begleitpersonen.

Die Neuregelung betrifft den Donnerstags-Wochenmarkt sowie den alle zwei Wochen samstags stattfindenden Bauernmarkt.

07.05.2020: Besuche im BvS-Heim ab Samstag, 9. Mai unter Einschränkungen möglich

Die bayerische Staatsregierung hat am 6. Mai beschlossen, dass ab Samstag, 9. Mai Besuche in Alten-  und Pflegeheimen wieder möglich sein sollen. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung der Hygienemaßnahmen und eine vorherige Terminvereinbarung unter Telefon 09831/508-770.

Um allen Bewohnern gerecht zu werden, kann am Samstag, 9. Mai zu den Bewohnern der Stationen 2, 5 und 6 zwischen 13 und 17 Uhr je eine Person für maximal eine Stunde zugelassen werden. Am Sonntag, 10. Mai ist der Besuch der Bewohner der Stationen 1, 3  und 4 unter den vorgenannten Regeln möglich. Maximal 20 Besucher dürfen gleichzeitig anwesend sein. Deswegen könnte es sein, dass Wunschtermine schon vergeben sind. Dafür wird um Verständnis gebeten.

Die Besuche sollen in der Regel im Freien stattfinden. Dafür sind die Aufenthaltsbereiche im Rosengarten und am Entenbrunnen vorgesehen. Besucher kommen zu ihrem Termin an den Haupteingang und werden dann zu ihren Angehörigen gebracht.

Für bettlägerige Bewohner sind Besuche im Haus unter folgenden Voraussetzungen möglich: Die besuchende Person kommt zum vereinbarten Termin an den Haupteingang und bringt einen Mundschutz mit. Dort desinfiziert sie die Hände und bekommt einen Schutzkittel. Die Person begibt sich auf direktem Weg in das Zimmer der angehörigen Person. Die Aufenthaltsdauer beträgt auch hier maximal eine Stunde.

In den Familien der Bewohner sollte man sich Gedanken machen, wer als Kontaktperson gegenüber dem Heim genannt werden soll.

Alle Besucher müssen am Eingang ein Formular ausfüllen, um im Infektionsfall die Infektionskette nachvollziehen zu können.

Wichtig ist zu wissen, dass Besucher für die Bewohner weder Essen noch Trinken mitbringen dürfen. Besucher müssen frei von jeglichen Infektionen wie z.B. Husten, Schnupfen etc. sein.

Für die Besuche im Heim gilt im Übrigen alles, was allgemein gilt: Mundschutz, Mindestabstand von 1,5 m, keine Umarmungen.

Bürgermeister Karl-Heinz Fitz wie auch die Pflegedienstleitung und das Personal des Hauses sind froh, dass es bisher im BvS-Heim keine Infektionen mit dem Corona-Virus gab. Dass das so bleibt, werden Bewohner und Besucher gebeten, sich strikt an die Vorgaben zu halten.

Für die Verantwortlichen ist es nicht einfach, innerhalb von drei Tagen nach dem Erlass, dass Besuche wieder möglich sind, alles so zu regeln, dass die Infektionsgefahr auch weiter gering bleibt. Hier setzt man – auch wenn es schwer fällt - auf die Vernunft aller Beteiligten.

Auch in der nächsten Woche sind Besuche nur in der Zeit zwischen 13 und 17 Uhr und nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

 

07.05.2020: Stadt- und Schulbücherei hat ab Dienstag, 12. März 2020, wieder für die Medienausleihe und – rückgabe geöffnet

Mit ähnlichen Auflagen wie im Handel darf auch die Stadt- und Schulbücherei – wie alle öffentlichen Bibliotheken in Bayern – ab Dienstag, 12. Mai wieder öffnen.

Die Besucher der Bücherei werden gebeten, sich auf folgende Einschränkungen einzustellen: Bis zu 20 Leserinnen und Leser können sich zur Medienausleihe und-rückgabe in den Büchereiräumen aufhalten. Abstandsregeln müssen eingehalten und ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Nicht möglich ist ein längerer Aufenthalt, deshalb können Lesesaal und Vorleseecke ebenso wie das Internetcafé nicht genutzt werden.

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, sollten nicht mehr als zwei Personen einer Familie einen Büchereibesuch planen. Der Rückgabekasten steht auch während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

07.05.2020: Spielplätze wieder geöffnet

Die Spielplätze im Stadtgebiet dürfen aufgrund des Beschlusses der Bayer. Staatsregierung vom 5. Mai 2020 wieder öffnen. Allerdings müssen die Kinder in Begleitung einer erwachsenen Person sein.

Die Erwachsenen werden gebeten, Ansammlungen zu vermeiden und auf ausreichenden Abstand zwischen den Kindern zu sorgen.

Eine Überfüllung von Spielplätzen muss unbedingt vermieden werden.

 

23.04.2020: Coronaregelungen in der Stadtverwaltung gelockert

Aufgrund der Corona-Pandemie war es erforderlich, den Besucherverkehr in der Stadtverwaltung grundsätzlich auszusetzen. Parallel zur Wiedereröffnung der Ladengeschäfte am Montag, den 27. April 2020, wird nun auch wieder ermöglicht, einige Ämter in der Stadtverwaltung nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung persönlich aufzusuchen.

Im Einzelnen handelt es sich hierbei um das Einwohnermeldeamt, die Sozialverwaltung, das Standesamt, das Ordnungsamt, die Steuerstelle,die Stadtkasse, die Bauverwaltung und das Liegenschaftsamt. Das Tragen eines Mundschutzes ist hierbei für Besucher Pflicht. Ebenso sollen vorgehaltene Desinfektionsmittel genutzt werden. Die Einhaltung der auch andernorts geltenden Mindestabstände von 1,50 Meter ist selbstverständlich.

Um Mitarbeiter und Besucher gleichermaßen zu schützen, hat die Verwaltung Umbauten vorgenommen und insbesondere Glasabschirmungen eingebaut.

Die übrigen Bereiche des Rathauses bleiben vorerst für Besucher geschlossen. Selbstverständlich besteht eine Erreichbarkeit insbesondere per Telefon oder E-Mail.

Mit dieser beschriebenen Öffnung unternimmt die Stadt Gunzenhausen, so Bürgermeister Karl-Heinz Fitz, einen weiteren Schritt einer Lockerung der Beschränkungen im immer noch geltenden Katastrophenfall. In den zurückliegenden Wochen wurden große Anstrengungen unternommen, um den Betrieb in der Stadtverwaltung mit all seinen angegliederten Einrichtungen und Stellen aufrecht zu erhalten und gleichermaßen Mitarbeiter und Bürger zu schützen.

Die vielen, vor allem intern koordinierten Maßnahmen, haben laut Bürgermeister Karl-Heinz Fitz dazu geführt, dass bisher unter den Mitarbeitern der Stadt Gunzenhausen sowie der Hospitalstiftung und insbesondere des Burkhard-von-Seckendorff-Heimes wie auch deren Bewohner kein einziger Fall einer Corona-Infektion zu verzeichnen war.

Bürgermeister Fitz dankt allen, die diesen schwierigen Weg gemeinsam mitgegangen sind und auch Verständnis für die nicht immer leichten Maßnahmen und Anordnungen aufgebracht haben.

„Wir tun alles im Rahmen unserer Möglichkeiten“, so der Bürgermeister, um bestmöglich durch die Krise zu kommen.

17.04.2020: Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat hinsichtlich von Ausweisen und Pässen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat hinsichtlich von Ausweisen und Pässen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden Sie auf diesen Seiten:


20.04.2020: Neue Regelung bei Eheschließungen

Ab sofort ist bei Eheschließungen die Teilnahme von maximal 10 Personen einschließlich des Brautpaares und der Trauzeugen erlaubt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

09.04.2020: Walburgimarkt abgesagt

Der für Sonntag, 26. April geplante Walburgimarkt zusammen mit dem verkaufsoffenen Sonntag muss aufgrund der Corona-Pandemie leider abgesagt werden. Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten.

09.04.2020: Recyclinghöfe mit Einschränkungen ab 14. April geöffnet

Die beiden Recyclinghöfe in Gunzenhausen und Weißenburg sowie die beiden Wertstoffhöfe in Pleinfeld und Treuchtlingen öffnen ab Dienstag, den 14. April 2020 zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder ihre Pforten. Es gelten spezielle Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen.

Zum Schutz der Kundinnen, Kunden und Mitarbeiter gilt auch weiterhin die Bitte, die Höfe in den kommenden zwei Wochen nur in dringenden Fällen anzufahren. Aufgrund der speziellen Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen wird es zu längeren Wartezeiten kommen.

Insbesondere dürfen maximal nur drei Fahrzeuge gleichzeitig auf den Hof fahren. Kinder sollten möglichst nicht mitgebracht werden oder wenn es nicht anders möglich ist, sollten die Kinder unbedingt im Auto sitzen bleiben. Beim Ausladen ist der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Die Kundinnen und Kunden sind dazu angehalten, die Entladung der Wertstoffe selbst zu übernehmen. Die Mitarbeiter der Recyclinghöfe geben selbstverständlich Hilfestellung, in welchem Container der Wertstoff zu entsorgen ist.

Ob die gemeindlichen Wertstoffhöfe bereits ab 14. April 2020 öffnen, entscheiden die Gemeinden in eigener Zuständigkeit. Ob geöffnet wird oder nicht kann deshalb über die Gemeinden abgefragt werden.

Für alle Gartenbesitzer mit Saison-Biotonne in Weißenburg-Gunzenhausen macht die Abfallwirtschaft ein besonderes Angebot: Die Saisonbiotonne kann ab sofort zum gewohnten Abfuhrtag der Biotonne zur Leerung bereitgestellt werden. Diese würde eigentlich planmäßig erst ab dem 04. Mai 2020 geleert werden. Da derzeit aber viele gemeindliche Grüngut-Sammelstellen aufgrund der Corona-Situation geschlossen haben und Gartenbesitzer Mühe haben, das Grüngut zu lagern, hat die Abfallwirtschaft den Leerungsstart der Saison-Biotonnen ab 14. April 2020 vorgezogen. Die Saison-Biotonne wird zeitgleich mit der regulären braunen Tonne geleert.

Die wöchentliche Leerung der Biotonne erfolgt planmäßig ab dem 4. Mai. Darauf wird die Abfallwirtschaft nochmal gesondert hinweisen.

Die Sondermüllsammlungen am 17. und 18. April sowie am 24. und 25. April 2020 müssen abgesagt werden. Der Schutz der Mitarbeiter und Anlieferer ist durch den unvermeidbaren Kontakt bei der Sortierung, Beschriftung und Deklaration nicht gewährleistet. Die Sperrmüllabholungen auf Antrag sind auch weiterhin ohne Einschränkungen möglich.

 

03.04.2020: Stadtmarketing informiert über Hilfen für Unternehmen

Der Stadtmarketing Gunzenhausen e.V. holt täglich aktuelle Informationen für Unternehmen ein und gibt diese gebündelt weiter. Nachfolgend die aktuellen Informationen:

Die lokale Online-Plattform www.ingunzenhausen.de war bereits vor der Krise gemeinsam mit dem zugehörigen Facebook-Auftritt www.facebook.com/stadtmarketinggunzenhausen eine beliebte Plattform. Aktuell vervielfachen sich die Zugriffszahlen aufgrund des großen Informationsbedarfs der Bürgerinnen und Bürger ständig. Alleine in der letzten Woche haben mehr als 17.000 Nutzer auf www.ingunzenhausen.de zugegriffen. Unternehmen, die bisher noch nicht dabei sind, sollten die Möglichkeit – gerade in Zeiten von Corona – nutzen, um sich und Ihr Unternehmen weiter sichtbar zu machen. Die Anmeldung ist einfach: Sie geben unter Email info@ingunzenhausen.de oder Tel. 09831/508-308 Bescheid, ob Ihr Geschäft oder Restaurant geöffnet oder geschlossen ist, ob und wie Sie weiterhin erreichbar sind (Homepage, Telefon, E-Mail, Social Media) und ob Sie Ersatzangebote haben (Lieferung, kontaktlose Übergabe etc).

Die Gunzenhäuser Agentur Online Marketing², die auch Mitglied im Stadtmarketing Gunzenhausen e.V. ist, hat eine Plattform für Lieferungen ins Leben gerufen, auf der Einzelhändler ihre Produkte anbieten können. Die Anmeldung bei www.liefertjetzt.de ist kostenlos und jederzeit kündbar; es fallen erst Kosten an, wenn etwas verkauft wird – es wird eine Provision von 6% erhoben. Anfragen über info@liefertjetzt.de oder Tel. 09831/6472291.

Gemeinsam sichtbar und trotz Ladenschließung weiterhin verkaufen – dieses Ziel verfolgt auch der Online-Marktplatz des Landkreises www.in-altmuehlfranken.de. Wer sich auf dieser Plattform anmeldet, muss die ersten drei Monate keine Grundgebühr bezahlen. Zu bezahlen ist nur den Umsatzanteil von 8%. Der Vertrag ist über 24 Monate bindend. Weitere Informationen dazu sind an haderlein@cima.de oder Telefon 0176/820271717 zu richten.

Google My Business ist ein wichtiger Schritt, um über die allseits beliebte Google-Suche besser sichtbar zu werden. Bei Interesse stellt Stadtmarketing Gunzenhausen eine Anleitung zur Verfügung, die sowohl aufzeigt, was Unternehmen ohne bisherigen Google My Business Eintrag tun können, wie auch Unternehmen, die ihren Eintrag auf die aktuelle Corona-Krise anpassen möchten.

Die örtlichen Zeitungen wie Altmühlbote, Frankenbote oder Wochenzeitung bieten jetzt Sonderangebote an: Der Altmühlbote bietet Mitgliedern des Stadtmarketing Gunzenhausen e.V., die von den staatlich angeordneten Schließungen betroffen sind, Werbung zum halben Preis an. Anfragen können an ab-medienberater@pressenetz.de gerichtet werden.

Auch der Frankenbote bietet für die Maiausgabe 2020 allen Mitgliedern des Stadtmarketingvereins 50% Sondernachlass. Die Verteilung dieser Ausgabe ist für Samstag, 9. Mai vorgesehen. Redaktionsschluss ist Mittwoch, 22. April 2020. Weitere Informationen sind unter Tel. 09831/3272 oder info@frankenbote.de erhältlich.

Nach der Bayerischen Staatsregierung hat auch die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler aufgelegt. Die Verzahnung der beiden Programme ermöglicht höhere Zahlungen für alle abgedeckten Betriebsgrößen. Wer von den höheren Konditionen des Bundes- und Landesprogramms profitieren möchte, stellt einen neuen elektronischen Antrag. Informationen dazu gibt es unter: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Laut Handelsverband Bayern e.V. ruhen alle Verträge bei der GEMA für Unternehmen, die aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie schließen müssen für den angeordneten Zeitraum. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020 bis auf Weiteres.
Unternehmen müssen aktuell dazu nichts veranlassen, da die GEMA für den Ausfallzeitraum keine Vergütung berechnet. Nach Abschluss der behördlichen Betriebsschließungen wird den betreffenden Unternehmen für den Ausfallzeitraum unaufgefordert eine Gutschrift erteilt.“

Weitere Infos sind unter: https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/hinweis-zu-automatischen-abbuchungen/ zu finden.

Den Unternehmen wird geraten, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um ihre Online-Sichtbarkeit und Handlungsfähigkeit gemeinsam in einem starken Netzwerk zu verbessern.

03.04.2020: Notfahrplan der Stadtbuslinien bleibt bis auf weiteres aktiv

Aus gegebenen Anlass und aufgrund der anhaltenden Ausgangsbeschränkung werden die Stadtwerke den Notfahrplan der Stadtbuslinien bis auf weiteres aufrecht halten.

So fahren die Busse der Linie 640 und 641 wie an schulfreien Tagen, jedoch mit folgender Einschränkung: Die Busse bedienen die Stadtbuslinien für die Berufspendler und alle anderen Fahrgäste zwischen 5.20 Uhr und 8.20 Uhr sowie zwischen 16.20 Uhr und 19.20 Uhr wie gewohnt im Halbstundentakt. Zwischen 8.20 Uhr und 16.20 Uhr verkehren die Busse stündlich. Die Linie 640 beginnt jeweils 20 Minuten nach der vollen Stunde und die Linie 641 jeweils 10 Minuten vor jeder vollen Stunde. Der Fahrplan der Linie 640.1 wird wie an schulfreien Tagen ausgesetzt.

Nachdem die Pflicht, das Beförderungsentgelt für die Beförderungsleistung zu entrichten nicht ausgesetzt ist, weist Verkehrsleiter Christian Reichenthaler darauf hin, dass bei Fahrtantritt jeder Fahrgast einen gültigen Fahrschein benötigt. Der Fahrscheinverkauf in den Bussen ist bis auf weiteres ausgesetzt. Die Fahrscheine können im Stadtbusbüro an einem extra eingerichteten Notschalter erworben werden.

02.04.2020: Urnenbegräbnisse wieder möglich

Laut Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sind ab sofort neben Erdbestattungen auch Urnenbegräbnisse wieder möglich. Für Urnenbegräbnisse gelten die gleichen Bestimmungen wie für Erdbestattungen:

Teilnehmen dürfen nur 10 - maximal 15 - Familienmitglieder. Eine Teilnahme von Dritten (Freunde, Bekannte, Kollegen) ist nicht gestattet.

Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins muss unterbleiben.

Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemswegsinfektion ist nicht zulässig.

Die teilnehmenden Personen haben einen Abstand von 1,5 m zueinander einzuhalten.

Trauerfeiern in geschlossenen Räumen sind unzulässig.

Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren.

Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind nicht zulässig.

Offene Aufbahrungen sind nicht zulässig.

Soweit die Möglichkeit besteht, ist ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen.

02.04.2020: KiFaZ näht Masken - wer hilft?

Die Teammitglieder des Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe (KiFaZ) und deren Familien nähen Nasen- Mund-Masken und spenden diese u.a. für Alten- und Pflegeheime wie z.B. das Burkhard von Seckendorff-Heim. Die Mitarbeiter nähen, sammeln und verteilen. Wer näht mit? Bitte im KiFaZ melden 09831/3979 oder unter info@kifaz.bayern.

Herzlichen Dank für Ihr Engagement!

01.04.2020: Lokales Testzentrum für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen und die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) haben in Gunzenhausen ein Corona-Testzentrum eingerichtet. Das gab das Landratsamt am 30. März 2020 bekannt. Die Tests seien aber ohne Ausnahme nur bei Personen mit Termin möglich. Wer den Verdacht hegt, sich angesteckt zu haben, soll sich beim Bereitschaftsdienst der KVB unter der Telefonnummer 116 117 melden. Das Landratsamt fordert nachdrücklich, dass Personen, die glauben infiziert zu sein, nicht ohne Anmeldung zur Teststation kommen, noch persönlich eine Arztpraxis aufsuchen. Das sei zum Schutz der Ärzte und Mitarbeiter sehr wichtig.

 
26.03.2020: Notfallnummern aktualisiert

Corona – unter diesen Telefonnummern finden Sie Hilfe in sozialer Not

Essen und Trinken:  
Die Einkaufshelden kaufen für Sie ein und liefern die Waren 01575 828 46 77
Nachbarschaftshilfe persönlich erreichbar Mo, Die, Mi, Fr, 10-12 Uhr 09831/5749666
Nottelefone für Speis-Kunden  
Speis Lydia Mägerlein 09831/50260
Diakonie Irene Rottler-Steiner 8-18 Uhr 0170/7213866
Hasive Pachur Die. und Fr. 9-12.30 Uhr 09831/8836151
Alexandra Trögl 09141/2616
Seelische Krisen:  
Diakonie
Beratungsstelle für seelische Gesundheit
09141/8600340
Krisendienst Mittelfranken (nach 18 Uhr und am Wochenende) 0911/4248550
Kinder:  
Koordinierende Kinderschutzstelle

Beratungsstelle für Familien in Krisen
09141 902-188
09141 902-189

09141/8600360
26.03.2020: Gesundheitsministerin ruft Pflegekräfte auf, sich zu melden


PRESSEMITTEILUNG des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Nr. 94/GP 23.03.2020

Huml ruft Pflegekräfte, die derzeit nicht in ihrem Beruf tätig sind, zur Unterstützung im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie auf - Gemeinsamer Appell mit der Vereinigung der Pflegenden in Bayern


Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml hat Pflegekräfte, die derzeit nicht in ihrem Beruf tätig sind, dazu aufgerufen, im Kampf gegen die Corona-Pandemie mitzuwirken und sich zu einem Einsatz bereit zu erklären. Huml betonte am Montag in München: "Derzeit ist nicht sicher absehbar, wie sich die Pandemie weiter entwickeln wird. Es ist wichtig, dass wir im Gesundheitswesen auf große Herausforderungen vorbereitet sind. Deshalb bitte ich alle Pflegefachkräfte, alle Pflegehilfskräfte sowie Medizinisch-technische Assistenten (MTRA, MTLA) und Medizinische Fachangestellte (MFA), die aktuell nicht in diesem Beruf arbeiten und keiner Risikogruppe angehören, um Unterstützung.“


Die Ministerin fügte hinzu: "Gemeinsam mit der Vereinigung der Pflegenden in Bayern konnten wir eine Online-Plattform entwickeln. Über die Website www.pflegepool-bayern.de kann ab sofort jeder unkompliziert seine Daten hinterlegen. Klar ist dabei: Die persönlichen Daten werden ausschließlich zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verwendet und zur Vermittlung weitergegeben.

Im Bedarfsfall erfolgt eine unmittelbare Kontaktaufnahme und Zuweisung zu einem regionalen Einsatzort." Für den Fall eines Einsatzes bleibt der aktuelle Arbeitsvertrag bestehen. Wer unterstützt, wird unter Lohnersatz bzw. Lohnfortzahlung von der gegenwärtigen beruflichen Tätigkeit (auf der Basis geltenden Rechts oder einer in Kürze zur Verabschiedung vorgesehenen gesetzlichen Regelung) freigestellt. Der Einsatz wird ausschließlich während der Corona-Pandemie andauern.


Die Ministerin dankte zugleich erneut allen Pflegekräften für ihre engagierte Arbeit. Sie unterstrich: "Unsere Pflegekräfte stehen beim Kampf gegen das Coronavirus wie die
Ärzte an vorderster Front. Für ihren hervorragenden Einsatz bin ich sehr dankbar."

26.03.2020: Der Bayerische Rundfunk informiert in mehreren Sprachen über Entwicklungen und Hilfen in der Corona-Krise in Bayern

BR24 und Bayern 2 informieren über die neuesten Entwicklungen und die wichtigsten Hilfen in der Corona-Krise in Bayern in mehreren Sprachen (Englisch, Türkisch, Italienisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch und Arabisch).

Die Nachrichten-Ticker finden User im Internet bei BR24 unter www.br24.de. Unter der Rubrik „Coronavirus“ ist die jeweilige Sprache direkt abrufbar. Hier der direkte Link zur Startseite mit allen Sprachen: www.br.de/nachrichten/corona-news-in-english-tuerk-hrvatski-italiano-arabic,RtP4XBT

26.03.2020: Online und lokal Einkaufen? Das geht!

Die durch die Corona-Pandemie verursachte Krise der Wirtschaft macht auch vor den Unternehmen in Gunzenhausen nicht Halt. Stadtmarketing Gunzenhausen, Wirtschaftsförderung und Citymanagement bieten den heimischen Wirtschaftsunternehmen Unterstützung an, damit diese so gut wie möglich durch die Krise kommen. Die Bevölkerung kann ihren Beitrag dazu leisten, indem sie Bestell- und Liefermöglichkeiten nutzt und bei den lokalen Geschäften online einkauft  oder per Telefon, E-Mail oder WhatsApp bestellt.  

Aufgrund der aktuellen Situation hat der Online-Bereich weiter an Bedeutung gewonnen und ist für viele örtliche Unternehmen momentan der einzige Vertriebskanal. Deshalb sind Sichtbarkeit und Online-Handel auch für den stationären Handel und weitere Unternehmen wichtiger denn je. Unsere örtlichen Unternehmer stellen ihre Produkte bzw. Angebote auf der Webseite www.ingunzenhausen.de oder auf www.in-altmuehlfranken.de ein. Das Angebot wird täglich größer. Auf den online-Portalen können Kunden das Warenangebot ansehen bzw. auch gleich einkaufen. Die Gunzenhäuser Unternehmen stellen auf genannten Webseiten außerdem ein, ob und wie sie trotz Schließung erreichbar sind.  

Die beiden genannten online-Kanäle bestanden bereits vor der Corona-Krise und sind nun von großem Nutzen für Händler und Kunden. Die Kunden sollten sich bewusst machen, dass es wichtig ist, die örtlichen Unternehmer weiter zu unterstützen und auch jetzt– wenn auch auf anderem Weg – bei ihnen einzukaufen. Unsere Stadt soll auch nach Corona attraktiv bleiben und eine bunte Vielfalt an Einzelhandelsgeschäften bieten.

Weitere Informationen zu Lieferservices, Zeiten etc. finden Sie unter www.ingunzenhausen.de

25.03.2020: Gute Nachricht für das Altmühl-Center

Bürgermeister Karl-Heinz Fitz wurde mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern - vornehmlich aus Frickenfelden und der Ostvorstadt - gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Schließung des Altmühl-Centers verschoben wird. Der Bürgermeister hat sich daraufhin zunächst telefonisch und schließlich in einem Schreiben an die Geschäftsleitung der Firma EDEKA gewandt. Dabei hat er darum gebeten, das Altmühl-Center, nicht wie vorgesehen, bereits am 18. April 2020 zu schließen.

Gerade wegen der massiven Beeinträchtigungen im Zuge der Corona-Pandemie sollten insbesondere die "im Umfeld dieses Standorts wohnenden Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, weiter Lebensmittel des täglichen Bedarfs einkaufen zu können. Hiervon sind insbesondere ältere und bewegungseingeschränkte Personen betroffen".

Der Ansprechpartner der Firma EDEKA hat Bürgermeister Fitz am Freitag, 20. März mitgeteilt, dass das Altmühl-Center bis zum 16. Mai 2020 geöffnet bleibt.

24.03.2020: Kontakt für Angehörige von Bewohnern des BvS-Heimes via Skype

Das Burkhard-von-Seckendorff-Heim bietet ab sofort die Möglichkeit, dass Angehörige mit Bewohnern via Skype sprechen können.

Zum Vorgehen:

Die Angehörigen rufen die jeweilige Station unter untenstehender Nummer an und vereinbaren einen Termin:

Station 1: 508-7856
Station 2: 508-7857
Station 3: 508-7859
Station 4: 508-7860
Station 5: 508-7861
Station 6: 508-7863

24.03.2020: Tanznachmittag am 22. April fällt aus

Der für den 22. April 2020 geplante Tanznachmittag fällt aufgrund der Corona-Krise aus.

24.03.2020: Frickenfelder Sportler bieten Hilfe an

Keine Fotobeschreibung verfügbar.

24.03.2020: Wochenmarkt am 26.03. findet statt - Wichtiger Versorger in schwieriger Zeit

In Zeiten der Corona Pandemie werden vereinzelt Stimmen laut, auch Wochenmärkte nicht mehr stattfinden zu lassen. Gerade in diesen Zeiten sollten staatliche Vorgaben konsequent und einheitlich beachtet werden. Laut der Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatsregierung vom 16. März 2020 ist der Lebensmittelhandel von der Betriebsuntersagung ausdrücklich ausgeschlossen.

Wochenmärkte sind wichtige Versorger der Bevölkerung. Im Übrigen sind Wochen- und Bauermärkte auf der sogenannen Positivliste der Bayerischen Staatsregierung vom 23. März 2020, die als ergänzende Auslegung für die vorbenannte Allgemeinverfügung dient, ausdrücklich aufgenommen.

Zudem dürfte die Gefahr, sich zu infizieren, in Lebensmittelmärkten, beim Bäcker oder Metzger höher sein, als im Freien am Wochenmarkt.

Deshalb hält die Stadt Gunzenhausen, so Bürgermeister Karl-Heinz Fitz, wie im Übrigen auch andere Städte im Landkreis, am Wochenmarkt in Gunzenhausen fest, solange es keine andere hoheitliche Weisung gibt. Jede Person kann selber entscheiden, ob sie den Wochenmarkt zum Einkaufen aufsucht.

Wochenmarktbesucher werden gebeten, mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen zu halten.

Darüber hinaus sollte schon im Eigeninteresse auf den sonst üblichen Plausch verzichtet werden.

„Wenn dies beachtet wird, kann der Wochennmarkt erhalten bleiben und weiterhin einen Beitrag für die sehr geschätzte Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln in Gunzenhausen leisten“, so der Bürgermeister.

20.03.2020: Ausgangssperre verhängt

In Bayern gilt ab 21. März, 0.00 Uhr bis zum 3. April 2020 eine Ausgangssperre. Näheres finden Sie hier: Bekanntmachung des Ministeriums

20.03.2020: Notbetrieb im Stadtbusverkehr

Der Stadtbus fährt am morgigen Samstag nur im Stundentakt. Die Linie 640 startet um 8.20 Uhr und verkehrt stündlich. Die Linie 641 startet um 8.50 Uhr und verkehrt stündlich.  

In der nächsten Woche – ab Montag, 23. März 2020 fahren die Busse von 8.20 bis 16.20 Uhr im Stundentakt und danach im normalen Takt. An den Haltestellen hängen die Notfahrpläne aus.

Die Kunden der Rufbuslinien werden gebeten, ihre Fahrten auf das Allernötigste zu beschränken, um unnötige Kontakte zu vermeiden.

19.03.2020: Trauungen nur sehr eingeschränkt möglich

Aufgrund der aktuellen Situation (Versammlungsverbot) sind Eheschließungen im Standesamt Gunzenhausen bis auf Weiteres nur eingeschränkt möglich.
Dies bedeutet, dass eine Trauung nur mit dem Brautpaar und ggf. einem Dolmetscher vor dem Standesbeamten stattfinden kann.
Eine Terminverschiebung wäre auf Wunsch jederzeit möglich.
Sollte Ihre Eheschließung in nächster Zeit stattfinden, so nimmt das Standesamt zwecks Absprache des weiteren Vorgehens mit Ihnen Kontakt auf.
Wir bitten dies zu berücksichtigen.

19.03.2020: Welche Gewerbetreibende dürfen ihre Geschäfte öffnen - welche nicht?

Nachfolgend finden Sie einen Link zu einer Positivliste des Bayerischen Gesundheitsministeriums, die im Zweifelsfall Auskunft gibt in der Frage „Schließung: Ja oder nein?“ Betroffen sind davon z.B. Blumenläden oder Läden, die (Teil-)Sortimente von Bau- und Gartenmärkten verkaufen.

Die komplette Liste finden Sie hier:

https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/2020_03_18_positivliste_av_betriebsuntersagungen_geschaefte.pdf

 

18.03.2020: Hilfen für Unternehmen - Anträge ab sofort möglich

Von der Corona-Krise sind alle Lebensbereiche betroffen. Besonders aber die Wirtschaft. Auf der Seite www.stadtmarketing-gunzenhausen.de finden Sie verschiedene Links zu Einrichtungen und Institutionen, die wichtige Informationen insbesondere zu gesetzlichen Regelungen und finanziellen Hilfen bereitstellen.

 

17.03.2020: "Einkaufshelden" - Wir packen mit an!

Junge Union Gunzenhausen startet Hilfsaktion

"Menschen zur Seite stehen" wollen die Mitglieder der Jungen Union. "Gerade in schwierigen Zeiten stehen wir aktiv zu dieser Überzeugung". sagt Manfred Pappler, JU-Ortsvorsitzender. Die Ausbreitung des Coronavirus und die verkündeten Einschränkungen des öffentlichen Lebens fordern nun ein Zusammenstehen in Gunzenhausen. Die Junge Union Gunzenhausen möchte in dieser schwierigen Lage konkret helfen.

"Solche Ausnahmesiutationenen erfordern gemeinsames Anpacken", stellt JU Ortsvorsitzender Manfred Pappler heraus. Deswegen schließt sich die Junge Union Gunzenhausen der Aktion "Einkaufshelden" an, einer Initiative, die aktuell im gesamten Bundesgebiet angestoßen wird. Das Augenmerk wird auf all die Menschen gerichtet, die einer sogenannten Risikogruppe angehören und Angst vor den Besorgungen des täglichen Lebens haben. Diesen Menschen wollen die jungen Leute in Gunzenhausen als Einkaufshilfe zur Seite stehen.

Was müssen Sie also tun?

Wenden Sie sich telefonisch unter 01575 82 84 677 oder per E-Mail an info@ju-gunzenhausen.de. Am Telefon wird alles besprochen und die Einkäufe werden bei Ihnen zu Hause vorbei gebracht.

Weitere Helfer gesucht!

Die Helfergruppe der JU sucht nach weiteren jungen Helfern, die sich gerne an der Einkaufshelden-Aktion beteiligen und Anderen helfend zur Seite stehen wollen. Willkommen sind alle, die keine Krankheitssymptome haben und auch nicht zu einer Risikogruppe gehören. Auch eine Mitgliedschaft in der JU ist nicht erforderlich.

 

 

17.03.2020: Wochenmarkt findet statt

Zur Versorgung der Bevölkerung dürfen laut amtlicher Anordnung Wochenmärkte stattfinden.

17.03.2020: Bücherei - Ausleihfristen automatisch verlängert

Die Stadt- und Schulbücherei weist darauf hin, dass aufgrund der Schließung der Bücherei die Ausleihfristen für ausgeliehene Medien automatisch verlängert und der Schließzeit angepasst werden. Alle Vorträge und Veranstaltungen, die in der Stadt- und Schulbücherei geplant waren, sind abgesagt.

17.03.2020: Stadtbusverkehr

Die kurzfristigen Schulschließungen in ganz Bayern bringen auch die Planungen von Familien in Gunzenhausen erheblich durcheinander. Die Stadtwerke haben ab Samstag, 14. März auf den Ferien-Fahrplan umgestellt. In den Stadtbussen werden ab sofort keine Tickets mehr verkauft. Der Einstieg in die Busse ist ebenfalls ab sofort nur noch über den hinteren Eingang möglich.

Die Stadtbusfahrer sollen auf diese Weise vor einer möglichen Infektion geschützt werden. Neben dem Schutz der Mitarbeiter geht es den Stadtwerken auch darum, den Stadtbusverkehr aufrecht erhalten zu können. Wenn mehrere Busfahrer wegen Verdachts- oder Krankheitsfällen ausfallen, können diese irgendwann nicht mehr ersetzt werden. In diesem Fall müssten dann Linien, bzw. Umläufe auf den Linien gestrichen werden.  

Die Maßnahmen gelten bis auf Weiteres; der Busbetrieb läuft wie gewohnt weiter. Gesetzliche Vorgaben sowie der Gemeinschaftstarif des VGN verpflichten uns für jeden Beförderungsfall ein entsprechendes Beförderungsentgelt zu erheben. Deshalb muss jeder Fahrgast bei Fahrscheinkontrollen eine entsprechende Fahrkarte vorweisen können.

Streifenkarten, Tagestickets oder Mobicards können vorerst nur noch im Stadtbusbüro in der Nürnberger Straße 19-21 erworben werden. Natürlich ist  auch der Kauf und die Nutzung von Handytickets möglich. Das Stadtbusbüro steht telefonisch unter 09831 / 8004-137 beratend zur Verfügung.

Nachdem die bayerische Landesregierung die Schließung sämtlicher Schulen angeordnet hat tritt ab Montag 16. März 2020 der Fahrplan wie an schulfreien Tagen (Verkehrshindernis V 14) in Kraft.

Die Stadtwerke schließen sich damit den Maßnahmen des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) an. Der hatte am Donnerstag im Dialog mit allen Partnern und Gesellschaftern entsprechende Maßnahmen ergriffen und ein geschlossenes Vorgehen empfohlen.

Die vorderen Einstiegstüren der Busse in Gunzenhausen werden daher ab sofort gut sichtbar als geschlossen gekennzeichnet und an Haltestellen nicht mehr geöffnet. Im Inneren des Busses trennt ebenfalls ein Absperrband den Passagierraum vom Fahrerbereich. Die Stadtwerke als Betreiber der Stadtbusse rechnen damit, dass die Maßnahmen zunächst bis zum Ende der Osterferien dauern werden.

Ähnliche Maßnahmen haben zuvor bereits Nahverkehrsbetriebe unter anderem in der Schweiz, in Berlin und weiteren Städten getroffen. „Wir bitten die Fahrgäste um Verständnis für die Änderung“, sagt Christian Reichenthaler, Verkehrsleiter der Stadtwerke. Diese Maßnahmen dienen der Vorsorge gegen eine Ansteckung und sollen helfen, dass der Busverkehr in den nächsten Wochen ohne große Einschränkungen weiterlaufen kann.

17.03.2020: Tanznachmittag abgesagt

Der für 18. März geplante Tanznachmittag in der Stadthalle ist abgesagt.

16.03.2020: Rathaus ab sofort in Notbetrieb

Aufgrund der Corona-Pandemie bleibt die Stadtverwaltung und ihre Einrichtungen in den Gebäuden Rathaus, Marktplatz 27, Marktplatz 44, Osianderstraße 1, Tourist-Information, Rathausstraße 12, Zweckverband Altmühlsee und Bücherei für den Publikumsverkehr bis auf Weiteres geschlossen.

Ausnahmen sind Notfälle. Dafür ist im Einwohnermeldeamt (Marktplatz 44), im Ordnungsamt (Marktplatz 44) und im Standesamt (Rathaus) jeweils ein Notbetrieb eingerichtet.

Alle städtischen Einrichtungen sind telefonisch und per Mail erreichbar. Auch telefonische Terminvereinbarungen sind möglich.

Weitere Einzelheiten finden Sie hier