Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025
Am 23. Februar 2025 finden vorgezogene Bundestagswahlen statt. Zum Stichtag 12. Januar 2025 werden die Wählerverzeichnisse für die Stadt Gunzenhausen erstellt.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ein Deutscher ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn er infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Außerdem muss man ins Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde eingetragen sein, um eine Stimme abgeben zu dürfen. Sie erhalten - wie alle Wahlberechtigten - von der Heimatgemeinde spätestens bis zum 21. Tag vor der Bundestagswahl eine Wahlbenachrichtigung. Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie bis spätestens am 21. Tag vor der Bundestagswahl bei der Heimatgemeinde die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.
Nach Zustellung der Wahlbenachrichtigungen haben Sie bis Montag, 17. Februar 2025, die Möglichkeit Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Dazu benötigen Sie Ihren persönlichen Wahlbenachrichtigungsbrief.
Wer am Wahltag nicht zur Wahl gehen kann, für den besteht die Möglichkeit, durch Briefwahl zu wählen. Die wählende Person muss dazu einen Antrag stellen, wozu sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden kann. Letzter Tag für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können Wahlscheine noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, beantragt werden.
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden allen Wahlberechtigten bis spätestens 2. Februar 2025 zugesandt.
Wahlscheinunterlagen können auch online beantragt werden. Die Stadt Gunzenhausen bietet über das Rathaus Service-Portal ein Online-Formular zur Beantragung an. Auch mit Hilfe eines Smartphones, bzw. Tablets und dem persönlichen QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, ist die Beantragung möglich. Zum Ausfüllen dieses Formulars werden die persönlichen Angaben - wie auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen aufgedruckt - benötigt. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt.
Die beantragten Unterlagen können durch die wahlberechtigte Person persönlich oder eine bevollmächtigte Person abgeholt werden oder an die Wohnanschrift oder eine abweichende Wohnadresse gesandt werden.
BITTE BEACHTEN SIE: Auf Grund geänderter Fristen zur vorgezogenen Bundestagswahl und der damit verspäteten Stimmzettelauslieferung, wird der Versand von Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab KW 6/7 2025 erfolgen.
Der Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr bei der Stadt Gunzenhausen abgegeben oder in den Hausbriefkasten, Marktplatz 23 eingeworfen werden.
Bei Rücksendung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist der Wahlbrief nicht freizumachen. Wünscht man eine besondere Beförderungsform, z.B. Expressbrief oder Einschreiben, muss das dafür fällige zusätzliche Leistungsentgelt selbst getragen werden. Bei Rücksendungen aus dem Ausland muss für den Wahlbrief das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt bezahlt werden.
Für Rückfragen und zur Beantragung von Briefwahlunterlagen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermeldeamts der Stadt Gunzenhausen im Rathaus, Zimmer 3,
oder unter den Tel. Nrn. 09831/508-127, -128, -129
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr,
Montag und Dienstag, von 14.00 bis 16.00 Uhr,
Donnerstag, von 14.00 bis 17.00 Uhr und
Freitag, von 8.00 bis 12.30 Uhr
Freitag, 21. Februar 2025 von 8.00 bis 15.00 Uhr
gerne zur Verfügung.
Informationen über das Wahlrecht für Deutsche im Ausland finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin
Links
Weitere Informationen zur Bundestagswahl auf diesen Seiten:
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
Informationen beim Bayerischen Staatsministerium des Inneren
Bekanntmachungen zur Bundestagswahl
Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Bekanntmachung Nr. 6/2025
Wahlbekanntmachung