Das Handyparksystem in Gunzenhausen
SMS-Parken kann ab sofort in ganz Gunzenhausen genutzt werden
Für jeden Autofahrer, der im Besitz eines Handys ist, kann das Parken auf allen öffentlichen Parkplätzen in der Stadt Gunzenhausen eine bequeme Angelegenheit sein. Ohne den Weg zum Automaten und ohne die lästige Suche nach Kleingeld, ist es möglich, das Parkticket per Mobiltelefon zu lösen.
So einfach funktioniert sms&park:
Der Fahrer sendet eine Kurzmitteilung mit seinem Autokennzeichen und - durch einen Punkt getrennt - der gewünschten Parkdauer an die unten angegebene Kurzwahlnummer. Die Daten werden vom System registriert und der Nutzer erhält ein virtuelles Ticket auf sein Handy. Der Betrag für die Parkzeit sowie die Gebühr für die SMS, werden dabei über das Prepaidguthaben oder die Handyrechnung des Fahrers abgebucht.
Beispiel
Und so funktioniert das Handyparken in Gunzenhausen
z.B: Parken am Marktplatz:
| Fahrzeug parken und das Kfz-Kennzeichen.... |
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| z. B. bei: - WUG AB 123 - ist der zu sendende SMS-Text: (ohne Leerzeichen, ohne Bindestrich, ohne Groß-/ Klein-schreibung) |
wugab123 |
| und die gewünschte Parkdauer... |
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für 12 Minuten ist der zu sendende SMS-Text
(= 0,10 € wie am Automaten oder der Parkuhr)
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wugab123.12 |
für 24 Minuten ist der zu sendende SMS-Text
(= 0,20 € wie am Automaten oder der Parkuhr) |
wugab123.24 |
für 30 Minuten ist der zu sendende SMS-Text
(= 0,25 € wie am Automaten oder der Parkuhr)
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wugab123.30 |
für 60 Minuten ist der zu sendende SMS-Text
(= 0,50 € wie am Automaten oder der Parkuhr)
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wugab123.60 |
| Zzgl. eine SMS-Gebühr für den Transport |
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| als SMS an 831138 senden. |
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| Die jeweilige Tel.-Nr ist auf dem Parkschild abgebildet |
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| Ihr virtuelles Parkticket kommt per SMS. |
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Sofort erhalten Sie Ihr virtuelles Parkticket auf Ihr Handy per SMS übermittelt - der Kontrolleur sieht mittels Systemabfrage an Ihrem Kennzeichen, dass Sie bezahlt haben!
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FAQs
Ihre Fragen zum Handy-Ticket:
Kann ich sms&park sofort nutzen?
Ja, bei sms&park ist keine Registrierung notwendig.
Wann gilt die Gebühr als entrichtet?
Die Parkgebühr gilt dann als entrichtet, wenn der Parkraumnutzer eine Bestätigungs-SMS erhalten hat. Die Bestätigungs-SMS dient als Nachweis der Parkgebührenentrichtung.
Wie hoch sind die Parkgebühren?
Die Parkgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen kommunalen Parkgebührenordnung und ist exakt die gleiche wie am Automaten bzw. an der Parkuhr. Die jeweilige Höchstparkdauer entnehmen Sie bitte den Hinweisen an den Parkscheinautomaten und Parkuhren.
Fallen zusätzliche Kosten an?
Für das Versenden der Bestell-SMS entstehen lediglich Kosten in Höhe einer SMS-Gebühr. Diese richtet sich nach der jeweiligen persönlichen Vereinbarung mit Ihrem Mobilfunkanbieter.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung der Gebühren erfolgt über die Mobilfunkrechnung bzw. mittels Verrechnung mit dem Prepaid-Guthaben.
Bleiben meine Daten anonym?
Ja, die Stadt sieht nur, dass für das angegebene Kennzeichen eine gewisse Parkdauer bezahlt wurde. Weitere Daten (z. B. Handynummer) sind der Stadt nicht bekannt.
Wie oft darf ich verlängern?
Es darf bis zur Erreichung der Höchstparkdauer verlängert werden.
Woran erkennt der Parküberwacher, dass ich die Parkgebühr entrichtet habe?
Der Parküberwacher kann mittels Kennzeichen-Abfrage erkennen, dass Sie die entsprechende Parkgebühr entrichtet haben.