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Steuerliche Lebensbescheinigung
Wenn auf Ihrer Lohnsteuerkarte Ihr Kind nicht eingetragen ist, weil es außerhalb der elterlichen Lebensgemeinschaft lebt, so können Sie es auf Antrag in Ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Bei diesem Antrag ist bei Ihrer Meldebehörde neben einer Abstammungsurkunde eine steuerliche Lebensbescheinigung vorzulegen. Diese Lebensbescheinigung können Sie hier beantragen.
Was wird benötigt?
Es muss
- der Familienname,
- der Vorname,
- das Geburtsdatum
- und die Anschrift
des Kindes und des Antragstellers angegeben werden. Das Kind muss in der Stadt Gunzenhausen mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Was kostet die Bescheinigung?
Die steuerliche Lebensbescheinigung ist kostenlos.
Ansprechpartner:
- Stadtverwaltung Gunzenhausen - Einwohnermeldeamt
Marktplatz 23 - 91710 Gunzenhausen
- Mitarbeiter:
Diana Tschillaev Lisa Lechner
Daniela Kröppel
Brigitte Müller
- Tel.: 09831 - 508 - 127 oder -128
Fax: 09831 - 508 - 179
- E-Mail: ewo@gunzenhausen.de
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siehe auch:
http://www.gunzenhausen.de/rathaus/ewo/indexewo.html
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