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Steuerliche Lebensbescheinigung

Wenn auf Ihrer Lohnsteuerkarte Ihr Kind nicht eingetragen ist, weil es außerhalb der elterlichen Lebensgemeinschaft lebt, so können Sie es auf Antrag in Ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Bei diesem Antrag ist bei Ihrer Meldebehörde neben einer Abstammungsurkunde eine steuerliche Lebensbescheinigung vorzulegen. Diese Lebensbescheinigung können Sie hier beantragen.

Was wird benötigt?

Es muss

  • der Familienname,
  • der Vorname,
  • das Geburtsdatum
  • und die Anschrift

des Kindes und des Antragstellers angegeben werden. Das Kind muss in der Stadt Gunzenhausen mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Was kostet die Bescheinigung?

Die steuerliche Lebensbescheinigung ist kostenlos.

Ansprechpartner:

  • Stadtverwaltung Gunzenhausen - Einwohnermeldeamt
    Marktplatz 23 - 91710 Gunzenhausen
  • Mitarbeiter:
    Diana Tschillaev
    Lisa Lechner
    Daniela Kröppel
    Brigitte Müller
  • Tel.: 09831 - 508 - 127 oder -128
    Fax: 09831 - 508 - 179
  • E-Mail: ewo@gunzenhausen.de

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siehe auch:
http://www.gunzenhausen.de/rathaus/ewo/indexewo.html