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=> Zum Online-Antrag

Einfache Melderegisterauskunft

Seit dem 01. Februar 2003 dürfen die Gemeinden in Bayern Melderegisterauskünfte auch über das Internet erteilen. Diese Möglichkeit steht Ihnen nun auch bei der Stadt Gunzenhausen zur Verfügung. Die Online-Auskunft wird dabei unter den gleichen Voraussetzungen erteilt, wie die bisherige schriftliche Auskunft.

Was wird benötigt?

Für Abfragen über das Internet müssen mindestens

  • der Familienname,
  • der Vorname,

sowie zwei weitere Kriterien, wie

  • das Geburtsdatum oder
  • das Geschlecht oder
  • die Anschrift

eingegeben werden.

Dabei müssen alle Angaben korrekt vorgenommen sein. Alle eingegebenen Kriterien werden als gleichwertig angesehen und geprüft. Werden also statt der benötigten zwei weiteren Kriterien alle drei angegeben, muss die Anfrage abgewiesen werden wenn ein Kriterium unzutreffend ist. Wenn Sie die Anschrift eingeben, müssen Sie mindestens die Felder

  • Ort
  • Straße
  • und Hausnummer

ausfüllen. Die Eingabe einer Postleitzahl ist nicht erforderlich.

Was kostet die Online-Auskunft?

Die Gebühr für die Online-Auskunft beträgt 8,00 EUR. Die anfallenden Gebühren werden bei gelegentlichen Nutzern mittels Lastschrift eingezogen. Mit den registrierten Benutzern wird bei der Registrierung ein Lastschrifteneinzug vereinbart. Die angefallenen Gebühren werden dann monatlich oder bei geringerem Aufkommen vierteljährig vom Konto mittels Lastschrift eingezogen.

Ansprechpartner:

  • Stadtverwaltung Gunzenhausen - Einwohnermeldeamt
    Marktplatz 23 - 91710 Gunzenhausen
  • Mitarbeiter:
    Diana Tschillaev
    Lisa Lechner
    Daniela Kröppel
    Brigitte Müller
  • Tel.: 09831 - 508 - 127 oder -128
    Fax: 09831 - 508 - 179
  • E-Mail: ewo@gunzenhausen.de

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siehe auch:
http://www.gunzenhausen.de/rathaus/ewo/indexewo.html