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Gewerbezentralregister - Auskunft

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis". Es enthält Hinweise ob eine juristische Person oder eine Einzelperson gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Die Auskunft wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit genehmigt wird. Weitere Hinweise zum Gewerbezentralregister finden Sie beim Bundesamt für Justiz. Mit diesem Online-Antrag können Sie bei Vorliegen eines besonderen Grundes (z.B. Krankheit) eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.

Was wird benötigt?

Es muss

  • der Familienname,
  • der Vorname,
  • das Geburtsdatum
  • und die Anschrift

eingegeben werden.

Außerdem muss der Verhinderungsgrund und der Zweck der Ausstellung angegeben werden. Liegt kein Grund vor, so ist die Antragstellung persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen. Bringen Sie zur Antragstellung Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit.

Was kostet die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister?

Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 EUR und wird mittels Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.

Ansprechpartner:

  • Stadtverwaltung Gunzenhausen - Einwohnermeldeamt
    Marktplatz 23 - 91710 Gunzenhausen
  • Mitarbeiter:
    Diana Tschillaev
    Lisa Lechner
    Daniela Kröppel
    Brigitte Müller
  • Tel.: 09831 - 508 - 127 oder -128
    Fax: 09831 - 508 - 179
  • E-Mail: ewo@gunzenhausen.de

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siehe auch:
http://www.gunzenhausen.de/rathaus/ewo/indexewo.html