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Gewerbeummeldung
Nach § 14 der Gewerbeordnung muss derjenige
- der den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle verlegt
- den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind
dies gleichzeitig bei der für den betreffenden Ort zuständigen Gemeinde anzeigen.
Sie können die Gewerbeummeldung bequem von ihrem eigenen PC aus ausfüllen. Am Bildschirm werden Sie durch die Erfassung der benötigten Daten geführt. Am Ende können Sie dann die Zusammenfassung ausdrucken, unterschreiben und an das Einwohnermeldeamt senden. Ihre Daten werden gleichzeitig via Internet direkt zum zuständigen Sachbearbeiter gesendet.
Tipps zum Ausfüllen der Formulare:
Sie können sich per Tabulator-Taste durch die einzelnen Formulare bewegen. Wollen Sie in einem Kästchen ein Kreuz setzen, verwenden Sie dazu die Leertaste. Formularfelder, die mit einem roten Stern ( *) gekennzeichnet sind, müssen ausgefüllt werden (Pflichtfelder).
Was kostet die Gewerbeummeldung?
Die Gebühr für eine Gewerbeummeldung beträgt 15,00 EUR und ist bei Ihrer Vorsprache im Einwohnermeldeamt zu bezahlen.
Ansprechpartner:
- Stadtverwaltung Gunzenhausen - Einwohnermeldeamt
Marktplatz 23 - 91710 Gunzenhausen
- Mitarbeiter:
Diana Tschillaev Lisa Lechner
Daniela Kröppel
Brigitte Müller
- Tel.: 09831 - 508 - 127 oder -128
Fax: 09831 - 508 - 179
- E-Mail: ewo@gunzenhausen.de
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siehe auch:
http://www.gunzenhausen.de/rathaus/ewo/indexewo.html
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