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Gewerbeanmeldung
Nach § 14 der Gewerbeordnung hat derjenige, der den Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, dies gleichzeitig bei der für den betreffenden Ort zuständigen Gemeinde anzuzeigen.
Was wird benötigt?
Sie können die Gewerbeanmeldung bequem von ihrem eigenen PC aus ausfüllen. Am Bildschirm werden Sie durch die Erfassung der benötigten Daten geführt. Ihre Daten werden gleichzeitig via Internet direkt ins Einwohnermeldeamt gesendet. Bitte sprechen Sie dort an einem der nächsten Tage während der Öffnungszeiten unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes vor, um eventuelle Unklarheiten zuklären, die Gewerbeanmeldung zu unterschreiben und die anfallende Gebühr zu bezahlen. Sollte Ihre Firma im Handelsregister eingetragen sein, ist ein Handelsregisterauszug mit zubringen.
Der Vorteil für Sie liegt darin, dass uns Ihre Daten dann bereits vorliegen und dadurch die Bearbeitungszeit im Rathaus minimiert wird.
Tipps zum Ausfüllen der Formulare:
Sie können sich per Tabulator-Taste durch die einzelnen Formulare bewegen. Wollen Sie in einem Kästchen ein Kreuz setzen, verwenden Sie dazu die Leertaste. Formularfelder, die mit einem roten Stern ( *) gekennzeichnet sind, müssen ausgefüllt werden (Pflichtfelder).
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung beträgt 20,00 EUR und ist bei Ihrer Vorsprache im Einwohnermeldeamt zu bezahlen.
Ansprechpartner:
- Stadtverwaltung Gunzenhausen - Einwohnermeldeamt
Marktplatz 23 - 91710 Gunzenhausen
- Mitarbeiter:
Diana Tschillaev Lisa Lechner
Daniela Kröppel
Brigitte Müller
- Tel.: 09831 - 508 - 127 oder -128
Fax: 09831 - 508 - 179
- E-Mail: ewo@gunzenhausen.de
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siehe auch:
http://www.gunzenhausen.de/rathaus/ewo/indexewo.html
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