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=> Zum Online-Antrag

Ausstellung eines Führungszeugnis

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag mitgeteilt, welche Eintragungen über sie im Bundeszentralregister enthalten sind. Dieses Führungszeugnis wird z.B. von Arbeitgebern oder Behörden zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit beim Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis oder Maklererlaubnis verlangt. Weitere Hinweise zum Führungszeugnis finden Sie beim Bundesamt für Justiz.

Informationen zur Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses:
Mit dem am 1. Mai 2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 16. Juli 2009 ist in §§ 30a, 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ein „erweitertes Führungszeugnis“ eingeführt worden, welches über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.
Das Antragsverfahren stellt sich im Grundsatz wie bisher dar, d. h. der Betroffene muss den Antrag nach § 30 Abs. 2 BZRG persönlich bei der zuständigen Meldebehörde stellen. Ergänzend hat er dort eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.
Weitere Hinweise zum erweiterten Führungszeugnis finden Sie beim Bundesamt für Justiz =>mehr

Mit diesem Online-Antrag können Sie bei Vorliegen eines besonderen Grundes (z.B. Krankheit), ein Führungszeugnis (nicht erweitertes Führungszeugnis, dieses nur persönlich im Einwohnermeldeamt) online beantragen. Liegt kein Grund vor, so ist die Antragstellung persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen. Bringen Sie zur Antragstellung Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit.

Was wird benötigt?

Es muss

  • der Familienname,
  • der Vorname,
  • das Geburtsdatum
  • und die Anschrift

eingegeben werden.

Außerdem muss

  • der Verhinderungsgrund und
  • der Zweck der Ausstellung

angegeben werden.

Was kostet die Ausstellung des Führungszeugnisses?

Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt 13,00 EUR und wird mittels Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.

Ansprechpartner:

  • Stadtverwaltung Gunzenhausen - Einwohnermeldeamt
    Marktplatz 23 - 91710 Gunzenhausen
  • Mitarbeiter:
    Diana Tschillaev
    Lisa Lechner
    Daniela Kröppel
    Brigitte Müller
  • Tel.: 09831 - 508 - 127 oder -128
    Fax: 09831 - 508 - 179
  • E-Mail: ewo@gunzenhausen.de

=> Zum Online-Antrag

siehe auch:
http://www.gunzenhausen.de/rathaus/ewo/indexewo.html
http://www.gunzenhausen.de/rathaus/ewo/ewo_fuehrungszeugnis.html