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Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte
Ihre Lohnsteuerkarte ist verlorengegangen bzw. unauffindbar. Mit diesem Antrag können Sie jederzeit, auch außerhalb unserer Öffnungszeiten, eine Ersatzlohnsteuerkarte beantragen.
Was wird benötigt?
Es muss
- der Familienname,
- der Vorname,
- das Geburtsdatum
- und die Anschrift
eingegeben werden.
Bei der Antragstellung wird ein PDF-Formular erstellt. Diesen Antrag müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und im Einwohnermeldeamt der Stadt Gunzenhausen einreichen.
Was kostet die Ausstellung der Lohnsteuerkarte?
Die Gebühr für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte beträgt 5,00 EUR und wird mittels Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.
Ansprechpartner:
- Stadtverwaltung Gunzenhausen - Einwohnermeldeamt
Marktplatz 23 - 91710 Gunzenhausen
- Mitarbeiter:
Diana Tschillaev Michael Schneider
Daniela Kröppel
Brigitte Müller
- Tel.: 09831 - 508 - 127 oder -128
Fax: 09831 - 508 - 179
- E-Mail: ewo@gunzenhausen.de
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siehe auch:
http://www.gunzenhausen.de/rathaus/ewo/indexewo.html
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