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Auskunftssperre
Der Gesetzgeber erlaubt die Weitergabe von personenbezogenen Daten aus dem Melderegister für Auskunftszwecke an Dritte. Liegen Tatsachen vor, welche die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen, haben Sie die Möglichkeit, die Eintragung einer Auskunftssperre zu beantragen.
Was wird benötigt?
Es muss
eingegeben werden.
Bei der Antragstellung wird ein PDF-Formular erstellt. Dieses müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit geeigneten Nachweisen im Einwohnermeldeamt der Stadt Gunzenhausen einreichen.
Was kostet der Eintrag einer Auskunftssperre?
Der Eintrag einer Auskunftssperre ist kostenlos.
Ansprechpartner:
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Stadtverwaltung Gunzenhausen - Einwohnermeldeamt
Marktplatz 23 - 91710 Gunzenhausen
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Mitarbeiter:
Diana Tschillaev Lisa Lechner
Daniela Kröppel
Brigitte Müller
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Tel.: 09831 - 508 - 127 oder -128
Fax: 09831 - 508 - 179
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E-Mail: ewo@gunzenhausen.de
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siehe auch:
http://www.gunzenhausen.de/rathaus/ewo/indexewo.html
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