Bild: Stadt Gunzenhausen - Zentrum im Fränkischen Seenland - Stadt am Limes UNESCO-Welterbe - Staatlich anerkannter Erholungsort
  Freizeit, Kultur & Bildung
Suchen auf www.gunzenhausen.de

Bürger & Verwaltung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

=> Zum Online-Antrag

Auskunftssperre

Der Gesetzgeber erlaubt die Weitergabe von personenbezogenen Daten aus dem Melderegister für Auskunftszwecke an Dritte. Liegen Tatsachen vor, welche die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen, haben Sie die Möglichkeit, die Eintragung einer Auskunftssperre zu beantragen.

Was wird benötigt?

Es muss

  • der Familienname,

  • der Vorname,

  • das Geburtsdatum,

  • die Anschrift,

  • und ein stichhaltiger Grund

eingegeben werden.

Bei der Antragstellung wird ein PDF-Formular erstellt. Dieses müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit geeigneten Nachweisen im Einwohnermeldeamt der Stadt Gunzenhausen einreichen.

Was kostet der Eintrag einer Auskunftssperre?

Der Eintrag einer Auskunftssperre ist kostenlos.

Ansprechpartner:

  • Stadtverwaltung Gunzenhausen - Einwohnermeldeamt
    Marktplatz 23 - 91710 Gunzenhausen

  • Mitarbeiter:
    Diana Tschillaev
    Lisa Lechner
    Daniela Kröppel
    Brigitte Müller

  • Tel.: 09831 - 508 - 127 oder -128
    Fax: 09831 - 508 - 179

  • E-Mail: ewo@gunzenhausen.de

=> Zum Online-Antrag

siehe auch:
http://www.gunzenhausen.de/rathaus/ewo/indexewo.html