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Volksbegehren
über den Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(Kurzbezeichnung „Volksbegehren G9“)
von Dienstag, 14. Juni bis Montag, 27. Juni 2005

Ergebnis des Volksbegehrens in Gunzenhausen:

Stimmberechtigte: 12.838

Einträge insgesamt: 194 = 1,51 %


Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren "G9" (Eintragungsfrist vom 14. bis 27. Juni 2005) wird am Mittwoch, 25. und Freitag, 27. Mai 2005 während der Dienststunden für Stimmberechtigte zur Einsicht bereitgehalten.

Der Eintragungsschein kann bis zum 27. Juni 2005, 16.00 Uhr bei der Stadt Gunzenhausen, schriftlich (auch per Telefax, E‑Mail) oder mündlich (nicht aber fernmündlich) beantragt werden.

Näheres siehe: Bekanntmachung Nr. 132/2005 über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Eintragungsscheinen => mehr (pdf)

Bekanntmachung Nr. 152/2005 über die Eintragung für das „Volksbegehren G 9“ von 14. Juni 2005 bis 27. Juni 2005 =>mehr (pdf)

Stadtverwaltung Gunzenhausen
Einwohnermeldeamt
Marktplatz 23
91710 Gunzenhausen
Mitarbeiter:
Daniela Kröppel
Liane Lastinger
Brigitte Schmailzl

Tel.: 09831 - 508 - 127 oder -128
Fax: 09831 - 508 - 179
E-Mail: ewo@gunzenhausen.de

Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr - 12.30 Uhr

Zusätzlich bestehen folgende Eintragungszeiten:
Donnerstag, 16.06.2005
17.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstag, 25.06.2005
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

weitere Informationen:

Informationen des Landeswahlleiters

Rechtliche Grundlagen