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An, Ab- und Ummeldung
Für alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, ist es von außerordentlicher Bedeutung, dass sie ihrer Meldepflicht nachkommen. Ein Wohnungswechsel wird im Melderegister eingetragen.

Die Meldefrist, innerhalb der sich der Bürger ummelden muss, ergibt sich aus dem Meldegesetz und beträgt eine Woche.

Ab 01. Juni 2004 muss sich der Bürger bei Begründung eines neuen Wohnsitzes im Inland nicht mehr abmelden. Die Abmeldung erfolgt von Amts wegen mit Übersendung einer Rückmeldung der neuen Wohnsitzgemeinde an die Wegzugsgemeinde.

Notwendige Unterlagen Gebühr
Anmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung

Personalausweis und/oder Reisepass sowie evtl. Kinderausweise oder Geburtsurkunden aller zuziehenden Personen

keine
Abmeldung einer Haupt-oder Nebenwohnung

Personalausweis oder Reisepass

keine
Ummeldung innerhalb Gunzenhausen Personalausweis oder Reisepass jeder umziehenden Person keine
Zur An-, Ab- oder Ummeldung von Kindern und Jugendliche unter 16 Jahren ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich - bei geschiedenen Eltern ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen
An-, Ab- und Ummeldungen können persönlich, von einer bevollmächtigten Person (jeweils mit Pass oder Personalausweis), oder auf dem Postweg (Kopie des Personalausweises, Reisepasses und/oder Kinderausweise) erledigt werden.

Sie muss auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Vordruck, dem Meldeschein, erfolgen.

Wenn sie persönlich erscheinen, werden alle erforderlichen Daten aufgenommen und ausgedruckt. Sie müssen dann den Meldeschein nur noch unterschreiben.

Wenn sie nicht persönlich erscheinen können, können sie die Vordrucke auch kostenlos beim Einwohnermeldeamt erhalten. Oder Sie nutzen den Formularserver der Stadt Gunzenhausen .

Achten Sie in diesem Fall bitte darauf, dass der Vordruck vollständig ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben ist.

Stadt Gunzenhausen - Einwohnermeldeamt • Marktplatz 23 • 91710 Gunzenhausen
Telefon: 09831 / 508-127 u. -128 • Telefax: 09831 / 508-179 • stadt@gunzenhausen.de

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