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EPASS

Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Ausweisdokumentes erforderlich.
Ob Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in den meisten Urlaubsländern reicht für Deutsche jedoch die Vorlage des Personalausweises bzw. Kinderausweises oder Kinderreisepass.
(siehe auch: Auswärtiges Amt - Länder- und Reiseinformationen)

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich nach den Anschlägen des 11. September 2001 auf die Einführung der Biometrie bei Pässen, Visa und Aufenthaltstiteln verständigt.

In Deutschland wurde der ePass im November 2005 eingeführt. Im ePass der ersten Generation ist als biometrisches Merkmal das Passfoto im Chip gespeichert. Ab 1. November 2007 werden in elektronischen Pässen der zweiten Generation zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert.

EPASS

Bild: Reisepass

(Bildnachweis: http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_1084000/Internet/Content/Themen/PaesseUndAusweise/Einzelseiten/Biometrie__FAQ.html)

Notwendige Unterlagen

alter Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass

ein biometrisches Passfoto (das Foto muss der Fotomustertafel der Bundesdruckerei entsprechen)

Zur Ausstellung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich - bei geschiedenen Eltern ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen.

Personenstandsurkunde bzw. Familienstammbuch

Gebühr: 59,00 EUR, 37,50 EUR (unter 24 Jahre)

Gebühren für

48-Seiten-Reisepass: 81,00 EUR
(unter 24 Jahre: 59,50 EUR)

Gebühren für Expressreisepass: 91,00 EUR
(unter 24 Jahre 69,50 EUR)

Gebühren für 48-Seiten-Expressreisepass: 113,00 EUR
(unter 24 Jahre 91,50 EUR)

Bild: vorläufiger Reisepass

Vorläufiger Reisepass

alter Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass

ein biometrisches Passfoto
(das Foto muss der Fotomustertafel der Bundesdruckerei entsprechen)

Personenstandsurkunde bzw. Abschrift aus dem Familienbuch

Wird sofort ausgestellt! Gültigkeit: 1 Jahr

Zur Ausstellung für Jugendliche unter
18 Jahren ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich - bei geschiedenen Eltern ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen.

Gebühr: 26,00 EUR

Unser Service: Wenn bei uns die Daten Ihres Reisepasses vermerkt sind, werden Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit an die Beantragung eines neuen Reisepasses erinnert.

Ein deutscher Reisepass ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre, danach (ab dem 24. Geburtstag) zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Reisepasses ist nicht möglich, er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. Der Antrag auf Neuausstellung kann nur durch eine persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt erfolgen. Anträge zum Mitnehmen und Ausfüllen gibt es hierfür nicht. Der Antrag wird bei persönlicher Antragstellung komplett ausgedruckt und muss nur eigenhändig unterschrieben werden. Er wird dann zur weiteren Bearbeitung an die Bundesdruckerei nach Berlin weitergeleitet.

Nach Fertigstellung kann der Reisepass im Einwohnermeldeamt, Zimmer 3, abgeholt werden. Wann Ihr Reisepass zur Abholung bereit liegt, hängt von der Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei ab. Sie beträgt derzeit ca. 3 bis 4 Wochen. Die Abholtermine werden im Internet veröffentlicht.

Zur Abholung kann auch eine andere Person mit ausgefüllter Vollmacht und mit Vorlage des alten Reisepasses beauftragt werden.

Der ausweispflichtige Bürger muss stets über einen gültigen Personalausweis oder Reisepass verfügen.
Bitte beachten Sie dies zur Vermeidung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Stadt Gunzenhausen - Einwohnermeldeamt • Marktplatz 23 • 91710 Gunzenhausen
Telefon: 09831 / 508-127 u. -128 • Telefax: 09831 / 508-179 • stadt@gunzenhausen.de

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