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Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Neuen Personalausweis: =>mehr
Ab dem 1. November 2010 erhalten Sie den neuen Personalausweis im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des Antragstellers die Fingerabdrücke digital gespeichert.
Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.
Ob Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises als auch jederzeit nachträglich entscheiden. Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen.
Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.
Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden. Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24 Jährigen sechs Jahre.
Vorläufiger Personalausweis:
Der vorläufige Personalausweis wird sofort im Einwohnermeldeamt - mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von drei Monaten ausgestellt und kostet 10 Euro.
Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes gern. Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich auch an die Hotline des Bürgerservice (Telefonnummer: 0180-1-33 33 33, Montag bis Freitag von 7 20 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz) wenden.
Gebühren zum neuen Personalausweis:
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Notwendige Unterlagen zur Beantragung eines Personalausweises, bzw. vorläufigen Personalausweises:
Bitte bringen Sie Ihr altes Ausweisdokument (alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder ein anderes Lichtbilddokument) und eine Personenstandsurkunde (Ihr Familienstammbuch oder Ihre Abstammungsurkunde/Geburtsurkunde) mit.
Außerdem benötigen Sie ein biometrisches Passfoto. => Service der Bundesdruckerei
Bei Kindern unter 16 Jahren wird eine Zustimmungserklärung der Eltern oder evtl. ein Sorgerechtsbeschluss benötigt.
Bei Geburt im Ausland:
internationale Urkunde, Übersetzung und bei Namensänderung: Namenserklärung oder Registrierschein mit Anlage.
Antragstellung:
Der Antrag auf Neuausstellung kann nur persönlich beim Einwohnermeldeamt erfolgen. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises wird vom Einwohnermeldeamt ausgedruckt und zur weiteren Bearbeitung an die Bundesdruckerei nach Berlin weitergeleitet.
Aushändigung:
Durch die Bundesdruckerei erhalten Sie nach Beantragung des Personalausweises einen PIN-Brief. Die Aushändigung des Personalausweises mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion ist nur dann möglich, wenn Sie diesen PIN-Brief auch tatsächlich erhalten haben.
Wann Ihr Personalausweis im Einwohnermeldeamt zur Abholung bereit liegt, hängt von der Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei ab. Sie beträgt derzeit ca. 2 bis 3 Wochen. Ob Ihr Personalausweis noch in Bearbeitung ist oder bereits zur Abholung vorliegt, erfahren Sie kostenlos über die Statusabfrage in unserem Rathaus-Service-Portal Zur Abholung kann auch eine andere Person mit ausgefüllter Vollmacht und mit Vorlage des alten Personalausweises beauftragt werden.
Informationen zur Ausweispflicht:
§1 Abs. 1 des Personalausweisgesetzes:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie dies zur Vermeidung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Unser Service:
Wenn bei uns die Daten Ihres Personalausweises vermerkt sind, werden Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit an die Beantragung eines neuen Personalausweises erinnert.
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