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Die Lohnsteuerkarte ist eine wesentliche Voraussetzung für den Beginn und die korrekte Verdienstabrechnung jeder Beschäftigung.

Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte

Die Papierlohnsteuerkarte wurde im September 2009 für das Jahr 2010 letztmalig ausgestellt und behält ihre Gültigkeit über das Jahr 2010 hinaus bis der Lohnsteuerabzug endgültig durch das elektronische Verfahren abgelöst wird.

Ab dem Jahr 2011 wechselt die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Zudem stellen die Finanzämter für den Lohnsteuerabzug 2011 sog. (Ersatz-) Bescheinigungen aus.
Informationsbroschüren liegen bei uns im Rathaus für Sie aus.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesfinanzministerium: =>mehr
und beim Landesamt für Steuern =>mehr

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Telefon: 09831 / 508-127 u. -128 • Telefax: 09831 / 508-179 • stadt@gunzenhausen.de

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