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Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister |
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| Bürger, die ein Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigen, können dies beim Einwohnermeldeamt beantragen. Ein Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und wird i.d.R. für behördliche oder private Zwecke, wie z. B. eine Anstellung bei einem neuen Arbeitgeber, benötigt. |
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| Notwendige Unterlagen | |||||||
| Gebühr | |||||||
| Führungszeugnis |
Personalausweis oder Reisepass |
13 EUR | |||||
| Auszug aus dem Gewerbezentralregister |
Personalausweis oder Reisepass |
13 EUR | |||||
| Den Antrag können Sie formlos, d.h. ohne Formular stellen.
Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird vom Einwohnermeldeamt der Hauptwohnsitzgemeinde beim Bundeszentralregister angefordert und kann Ihnen persönlich oder direkt an eine Behörde zugeschickt werden. Informationen zur Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses: |
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Stadt Gunzenhausen - Einwohnermeldeamt • Marktplatz 23 • 91710 Gunzenhausen |
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