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| Beglaubigungen | |||||||
| Sie können Beglaubigungen von Zeugniskopien oder sonstigen Schriftstücken vornehmen lassen (Nicht beglaubigt werden können: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden). |
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| Notwendige Unterlagen | Gebühr | ||||||
| Beglaubigung (von Zeugnissen etc.) |
Original, wenn vorhanden kann Kopie mit vorgelegt werden |
5 EUR bei mehreren gleichen Beglaubigungen: jede weitere: 2,50 EURO |
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| Beglaubigung (von Unterschriften) |
Schriftstück, worauf die Unterschrift beglaubigt werden soll |
5 EUR | |||||
| Fotokopien | Familienname, Vorname und Geburtsdatum oder die letzte bekannte Anschrift | je 0,30 EUR | |||||
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Stadt Gunzenhausen - Einwohnermeldeamt • Marktplatz 23 • 91710 Gunzenhausen |
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