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Beglaubigungen
Sie können Beglaubigungen von Zeugniskopien oder sonstigen Schriftstücken vornehmen lassen
(Nicht beglaubigt werden können: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden).
Notwendige Unterlagen Gebühr
Beglaubigung
(von Zeugnissen etc.)

Original, wenn vorhanden kann Kopie mit vorgelegt werden

5 EUR
bei mehreren gleichen Beglaubigungen:
jede weitere: 2,50 EURO
Beglaubigung
(von Unterschriften)

Schriftstück, worauf die Unterschrift beglaubigt werden soll

5 EUR
Fotokopien Familienname, Vorname und Geburtsdatum oder die letzte bekannte Anschrift je 0,30 EUR

Stadt Gunzenhausen - Einwohnermeldeamt • Marktplatz 23 • 91710 Gunzenhausen
Telefon: 09831 / 508-127 u. -128 • Telefax: 09831 / 508-179 • stadt@gunzenhausen.de

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