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Allgemeine Hinweise zur Buchung
Allgemeines
Die Angaben der Beherbergungsanbieter beruhen auf den gelieferten Unterlagen. Aus falschen Angaben oder nicht erfüllten Leistungszusagen des jeweiligen touristischen Anbieters kann keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Herausgeber dieses Kataloges abgeleitet werden. Zudem bleiben Irrtümer vorbehalten.
Preise
Bei den Preisen handelt es sich um Inklusivpreise ab einer Aufenthaltsdauer von 7 Übernachtungen. Bei kürzeren Aufenthalten kann ein Aufschlag zwischen 10 und 40 % erfolgen. Dieser ist dann direkt beim Vermieter zu erfragen. Die genauen Zahlungsmodalitäten klären Sie bitte mit dem Vermieter.
Nebenkosten bei Ferienwohnungen
Der Tourismusverband Fränkisches Seenland hat den Anbietern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern nahe gelegt, alle Nebenkosten in den Übernachtungspreis mit hinein zu kalkulieren. Der größte Teil der Anbieter hält sich an diese Vorgabe.
Wenn dennoch ein Vermieter Nebenkosten berechnen möchte, geht dies nur, wenn dies nach dem tatsächlichen Verbrauch (z.B. Strom, Wasser) geschieht oder wenn die Nutzung einer Leistung ausdrücklich freigestellt ist. Pauschalierte bzw. verpfl ichtende Nebenkosten (z.B. für Endreinigung) sind unzulässig. Auch ist es nicht statthaft, Nebenkosten im Voraus in Rechnung zu stellen.
Beschwerden
Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Obwohl die Vermieter Ihnen ein besonderes Urlaubserlebnis bieten möchte, kann es schon mal vorkommen, dass Sie mit einer Leistung nicht zufrieden sind. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zunächst sofort an den Vermieter mit der Bitte um Abhilfe. Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, wenden Sie sich bitte an die örtliche Tourist-Information.
Gastaufnahmevertrag Sobald Sie bei einem Gastgeber (mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail) buchen, kommt ein Gastaufnahme- bzw. Beherbergungsvertrag zustande. Der Tourismusverband empfiehlt eine schriftliche Bestätigung seitens des Gastgebers mit allen vereinbarten Leistungen und Preisen. Wird auf diesen Katalog verwiesen, sind die dort genannten Angaben Bestandteil des Vertrages. Sowohl der Gastgeber als auch Sie sind zur Einhaltung des Vertrags verpflichtet. Es gilt der Grundsatz „gebucht ist gebucht“. Der Vermieter hat Ihnen die gebuchte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und Sie sind verpflichtet, den vereinbarten Unterkunftspreis zu zahlen.
Storno und Schadensersatz
Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes ist daher ausgeschlossen. Reisen Sie erst gar nicht an oder treten Sie während des Aufenthaltes vom Vertrag zurück, sind Sie verpflichtet, unabhängig von Grund und Zeitpunkt der Absage, den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Zu den ersparten Aufwendungen gehören z.B. Wäsche, Frühstück, Strom, Heizung. Bei einem frühzeitigen Rücktritt ist der Gastgeber nach Treu und Glauben verpfl ichtet, das Objekt anderweitig zu vermieten. Dazu ist es aber ausreichend, wenn der Gastgeber die Unterkunft wieder als frei meldet. Der bei einer erneuten Vermietung vereinnahmte Betrag ist vom vereinbarten Preis abzuziehen. Alternativ ist auch eine Pauschalisierung der Stornogebühren durch die Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen möglich. Der Vermieter seinerseits macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er Ihnen die gebuchte Unterkunft z.B. wegen Überbuchung und auch keine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen kann.
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