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Wahlen

Informationen zur Briefwahl


Wer am Wahltag nicht zur Wahl gehen kann, für den besteht die Möglichkeit, durch Briefwahl zu wählen.

Die Erteilung eines Wahlscheins kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Hierzu kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden.

Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Die Wahlbenachrichtigungskarten werden bis spätestens 06.09.2009 allen Wahlberechtigten zugesandt. Ab sofort können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Die beantragten Unterlagen können durch die wahlberechtigte Person abgeholt werden, an die Wohnanschrift oder eine abweichende Wohnadresse gesandt werden.

Die Briefwahlunterlagen können auch an eine andere Person ausgehändigt werden, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Von der bevollmächtigten Person dürfen nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertreten werden.

Der Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 27. September 2009, 18.00 Uhr bei der Stadt Gunzenhausen abgegeben oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.

Bei Rücksendung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist der Wahlbrief nicht freizumachen. Wünscht man eine besondere Beförderungsform, z.B. Expressbrief oder Einschreiben, muss das dafür fällige zusätzliche Leistungsentgelt selbst getragen werden.

Bei Rücksendungen aus dem Ausland muss für den Wahlbrief das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt bezahlt werden.

Ansprechpartner bei der Stadt Gunzenhausen


Hauptamtsleiter
Klaus Stephan
Tel.: 09831 / 508 -110
hauptamt@gunzenhausen.de

Einwohnermeldeamt
und Wahlamt:
Marktplatz 23, Zimmer 3
91710 Gunzenhausen

Mitarbeiterinnen:
Brigitte Schmailzl
Petra Schärtel
Daniela Kröppel
Tel.: 09831 - 508 - 127 oder -128
Fax: 09831 - 508 - 179
ewo@gunzenhausen.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
von 8.00 bis 12.00 Uhr

Montag bis Mittwoch,
von 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag, 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr

Links

 

Bundeswahlleiter - Statistisches Bundesamt


Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung

Landratsamt Weißenburg - Gunzenhausen