Fenster schließenSeite drucken

Richtlinien für den Ausländer- und Integrationsbeirat in der Stadt Gunzenhausen gemäß Stadtratsbeschluss Nr. 115 vom 19.12.2002, 1. Änderung gemäß Stadtratsbeschluss Nr. 165 vom 24.07.2003, 2. Änderung gemäß Stadtratsbeschluss Nr. 416 vom 24.05.2006 und 3. Änderung gemäß Stadtratsbeschluss Nr. 149 vom 25.06.2009

1. Die Stadt Gunzenhausen bildet einen Ausländer- und Integrationsbeirat. Er führt die Bezeichnung ”Ausländer- und Integrationsbeirat in der Stadt Gunzenhausen”.

2. Der Ausländer- und Integrationsbeirat ist ein Arbeitskreis zur Förderung der Ausländerarbeit in der Stadt Gunzenhausen. Er versteht sich als überparteilich und überkonfessionell.

3. Der Ausländer- und Integrationsbeirat bringt Wünsche und Bedürfnisse der ausländischen Einwohner/innen gegenüber der Verwaltung und dem Stadtrat vor und trägt dazu bei, die Situation ausländischer Einwohner/innen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verbessern. Er hat insbesondere die Aufgabe die Interessen der Ausländer/innen zu fördern und zu vertreten. Zweck des Beirates ist es u.a. die Lebensverhältnisse aller Ausländer/innen zu verbessern, ihnen das Einleben in Deutschland zu erleichtern und die menschlichen Beziehungen zwischen den deutschen und ausländischen Gunzenhäuser/innen zu fördern. Insbesondere soll der Ausländer- und Integrationsbeirat helfen, die Integration der deutschen und ausländischen Kulturen und Religionen in gegenseitigem Respekt zu verbessern.

4. Die Amtsperiode dauert 3 Jahre.

5. Der Ausländer- und Integrationsbeirat setzt sich aus 10 Mitgliedern zusammen.

6. Vorschlagsberechtigt sind die örtlichen (Kultur-) Vereine sowie Privatpersonen. Die (Kultur-) Vereine schlagen entsprechende Mitglieder vor. Einzelpersonen werden über eine öffentliche Bekanntmachung durch die Stadt Gunzenhausen zur Meldung aufgefordert. Über die Bestellung der Mitglieder entscheidet der Stadtrat.

7. Mitglieder des Ausländer- und Integrationsbeirates müssen mit Hauptwohnsitz in Gunzenhausen gemeldet sein. Die Mitarbeit im Ausländer- und Integrationsbeirat erfolgt ehrenamtlich. Eine Entschädigung wird nicht gewährt.

8. Soweit zur Durchführung von Aktivitäten Mittel aus dem Haushalt der Stadt Gunzenhausen benötigt werden, sind diese vorab bei der Stadt Gunzenhausen zur Genehmigung zu beantragen.

9. Der Ausländer- und Integrationsbeirat bestimmt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und einen Schriftführer. Der Vorsitzende vertritt den Ausländer- und Integrationsbeirat gegenüber der Stadt Gunzenhausen, den Verbänden, Organisationen und der Öffentlichkeit. Er führt die Geschäfte, bereitet die Sitzungen vor, beruft diese ein und leitet sie.

10. Die Einladungen zu den Sitzungen erfolgen durch den Vorsitzenden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung. Zur ersten Sitzung lädt der Erste Bürgermeister ein. In der Regel soll mindestens eine Woche vorab die Einladung den Mitgliedern zugegangen sein. Die Kosten des Portoversands übernimmt die Stadt Gunzenhausen. Beschlüsse werden durch den Schriftführer in einer Niederschrift festgehalten.

11. Die Niederschrift der jeweiligen Sitzung wird mit der nächstfolgenden Einladung an die Mitglieder sowie die Stadt Gunzenhausen übersandt.

12. Die Sitzungen des Ausländer- und Integrationsbeirates sind grundsätzlich öffentlich und sollen in der örtlichen Presse bekannt gemacht und der Stadt Gunzenhausen zur Kenntnis gebracht werden.

13. Der Ausländer- und Integrationsbeirat, vertreten durch den Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter, kann gegenüber der Verwaltung und dem Stadtrat bzgl. der Ausländerarbeit Anregungen geben, Stellungnahmen abgeben und Anträge stellen. Diese erfolgen grundsätzlich schriftlich. Auf Antrag kann für Sitzungen der städt. Gremien entsprechend der Geschäftsordnung für den Stadtrat Rederecht erteilt werden.

14. Die Stadt Gunzenhausen gibt dem Ausländer- und Integrationsbeirat - soweit erforderlich - rechtzeitig die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme über Angelegenheiten, die die Belange ausländischer Einwohner/innen der Stadt Gunzenhausen betreffen und zur Entscheidung einem Gremium der Stadt Gunzenhausen vorgelegt werden sollen.

Joachim Federschmidt
Erster Bürgermeister

Fenster schließenSeite drucken