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Wohnungen in Gunzenhausen

Förderung des Wohnungsbaus

Beschluss des Stadtrates vom 29.04.2010:

  • Förderung befristet bis 31.12.2012
  • Kaufpreisermäßigung in Höhe von 20 %
  • Förderung bis zu einer Flächengröße von 600 m² In den Baugebieten "Streudorf Süd und Süd II, "Cronheim", "Höhberg" und "Pflaumfeld" werden bis zu 800 m² gefördert
  • Kinderbonus 4.000,-- € pro minderjährigen Kind zum Erwerbszeitpunkt und Baukostenzuschuss in Höhe von 4.000,-- € für jedes weitere Kind in den nächsten 10 Jahren nach Erwerb
  • Förderung für alternative Wohnformen, z.B. integratives Wohnen, Senioren-Wohngemeinschaften unter Dritten Kaufpreisermäßigung bis zu 30 %
  • Rückzahlung der städt. Wohnbauförderung bei Weiterveräußerung innerhalb eines 10 Jahres-Zeitraumes
  • Kaufpreiszahlung vor notarieller Beurkundung oder 14 Tage nach Bekanntgabe der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch

Download der Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaues in der Stadt Gunzenhausen.

Stadt Gunzenhausen senkt Grundstückspreise
für städtische Wohnbauflächen

Der Stadtrat der Stadt Gunzenhausen hat in seiner jüngsten Sitzung eine sehr innovative Regelung zur Wohnbauförderung verabschiedet, die in der Region ihresgleichen sucht. Damit soll besonders jungen Familien der Kauf von Bauland erleichtert werden.

Ebenso sollen alternative Wohnformen wie z.B. integratives Wohnen oder Seniorenwohngemeinschaften besonders gefördert werden. Bisher betrug die einmalige Kaufpreisermäßigung beim Erwerb von städtischem Bauland 15 %. In Zukunft - rückwirkend ab 1. Januar 2010 wird diese Förderung 20% betragen.

Pro Kind bekamen die Familien beim Kauf eines städtischen Baugrundstückes bisher 2.000 €. Künftig verringert sich der Kaufpreis für das Grundstück pro Kind um 4.000 €. Dies gilt für den Preisnachlass beim Kauf, wie auch für Kinder, die bis zu zehn Jahren später geboren werden. Wenn eine Familie beim Kauf des Baugrundstückes bereits 2 Kinder hat, bekommt sie eine Ermäßigung um 8.000 €. Wennn sie nach längstens zehn Jahren noch einmal ein Kind bekommt, erstattet ihr die Stadt noch einmal 4.000 € auf den Grundstückspreis. Die Maximalförderung beträgt bis zu 50% des ursprünglichen Grundstückskaufpreises ohne Erschließungskosten/Herstellungskosten.

Zur Erleichterung einer Finanzierungsabwicklung beim Kauf von städtischen Wohnbaugrundstücken soll ab sofort auf die Nachzahlungsverpflichtung bei einem Verkauf des Baugrundstückes verzichtet werden. D.h. bisher musste eine Familie, die ein städtisches Grundstück innerhalb der Frist von zehn Jahren wieder veräußert hat, einen Betrag in Höhe von 20% des ursprünglichen Kaufpreises an die Stadt abführen. Dies entfällt in Zukunft. Gewährte Förderungen müssen bei einer Veräußerung des Hauses im 10-Jahreszeitraum nach Erwerb zurückgezahlt werden.

Ausserdem haben die Grundstückskäufer die Wahl, die Kaufpreiszahlung vor notarieller Beurkundung oder alternativ erst nach Ablauf von 14 Tagen nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch zu leisten.

Ein sehr zukunftsweisender Beschluss ist der zur Förderung alternativer Wohnformen. Da es den Sozialverband der Großfamilie immer weniger gibt – auch auf dem Land – werden moderne Wohnformen wie Generationen übergreifendes Wohnen unter Dritten oder Senioren-Wohngemeinschaften mehr und mehr kommen. Um diese Wohnformen zu fördern, können bei derartigen Konstellationen Preisnachlässe von bis zu 30% gewährt werden.

Diese Förderperiode läuft zunächst bis 31.Dezember 2012. In den Baugebieten „Streudorf Süd“ und „Süd II“, Cronheim, Höhberg und Pflaumfeld, wurden bisher bei größeren Grundstücken nur 600 m² Grundfläche gefördert. Nach der neuen Regelung wird eine Förderung von bis zu 800 m² Grundstücksfläche möglich sein.

Download der Richtlinien zur Förderung des Wohnungsbaues in der Stadt Gunzenhausen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der
Stadt Gunzenhausen - Liegenschaftsverwaltung und Forstwesen -
Herrn Christoph Hilpert
Marktplatz 23
91710 Gunzenhausen
Telefon: 0 98 31 / 508 -170
Telefax: 0 98 31 / 508 -179
liegenschaft@gunzenhausen.de