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29.07.2010
Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren gemäß Bayerischer Breitbandrichtlinie
Die Stadt Gunzenhausen führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der „Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.
Zeitgleich führt die Stadt Gunzenhausen ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4. der „Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.
Das Dokument "Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren eines Netzbetreibers für die Breitbandversorgung ausgewählter Bereiche der Stadt Gunzenhausen gemäß Bayerischer Breitbandrichtlinie " vom 29.07.2010 zum Download.
Anlage-1: Kumulationsgebiet-A Waldstraße zum Download
Anlage-2: Bereich-B Reutberg zum Download
Anlage-3: Befragung der Unternehmen im Kumulationsgebiet-A zum Download
Weitere Information:
"Breitband-Expose für die Stadt Gunzenhausen" zum Download
Nähere Auskünfte hierzu erteilen die Breitbandpaten
der Stadt Gunzenhausen,
Herr Andreas Zuber (Tel. 09831/508-131, wifoe@gunzenhausen.de)
und Herr Horst Schäfer (Tel. 09831/508-155, edv@gunzenhausen.de).
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